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Übernachten Verboten!

Die Idylle in der freien Natur genießen, unter dem Sternenhimmel des Allgäus übernachten oder ganz einfach nur ein paar Würste in der
Abenddämmerung an einem See grillen.

Immer öfters kommt es auch in unserer Region vor, dass teils hohe Bußgelder verhängt werden, weil Vielen nicht ganz klar ist, was überhaupt erlaubt ist und was nicht. Verlierer ist dabei fast immer die Natur, die zum Teil erheblich gestört wird. „Es sind keine Einzelfälle mehr. An einigen Plätzen kann man durchaus davon ausgehen, dass am Wochenende fast regelmäßig übernachtet wird“, sagt Simon Östreicher vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Füssen. „Das betrifft so gut wie alle unsere Seen, wie den Schwansee, den Forggensee oder die Seen in Bad Faulenbach und den Weissensee, genauso aber auch Bereiche an Flussläufen“, ergänzt der Ostallgäuer Gebietsbetreuer Thomas Hennemann.

„Meistens sind es kleine Gruppen, ob Urlauber oder auch Einheimische, oft ist dabei Alkohol im Spiel und Lärm kommt noch dazu. Während man früher mit einer Gitarre am Lagerfeuer saß, ist man heute mit mobilen Abspielgeräten und volumenstarken Lautsprechern ausgestattet. Was übrig bleibt, sind leider oft Hinterlassenschaften wie Müll, Unrat oder leere Flaschen. Das hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen, vor allem in den ausgewiesenen Schutzgebieten. Wir hatten sogar schon ein Lagerfeuer direkt auf der Säulingwiese. Das sind unglaubliche Gefahren, die davon ausgehen, mal ganz abgesehen von den Kosten, die dadurch entstehen.“ Schließlich können in solchen Fällen neben den benötigten Hilfskräften auch Helikopter zum Einsatz kommen, wofür Wildcamper letztendlich finanziell selber aufkommen müssen. Generell ist das Betreten der freien Natur in Bayern in den Naturschutz- und Waldgesetzen geregelt. Wer unter freiem Himmel übernachten will muss die darin enthaltenen Regelungen beachten. Darüber hinaus ist auch immer das Einverständnis des jeweiligen Grundeigentümers einzuholen. Wer dagegen ein Zelt vorsätzlich oder fahrlässig in einem Wald unbefugt aufstellt, muss mit einer erheblichen Geldstrafe rechnen.

Doch die Bußgelder und Strafen sind nur die eine Seite. Die erheblich gravierendere zweite Seite ist der Fakt, dass die Natur dadurch nicht selten enorme Schäden hinnehmen muss. „Hier werden unter anderem wertvolle Pflanzenarten zerstört oder beschädigt oder seltene Vogelarten in ihren Brutgebieten gestört“, erklärt Tom Hennemann. „Häufig entstehen in den Schutzgebieten erhebliche Schäden, ohne dass die Verursacher diese selbst bemerken.“ Trifft Hennemann auf seinen Rundgängen in der Region auf Wildcamper oder Wildgriller, so weist er sie auf die Regeln und Gefahren in der Natur hin. Die Reaktionen sind zwar unterschiedlich, aber zumeist einsichtig. „Manchen ist es gar nicht bewusst, was sie da tun.“ Aufgrund der steigenden Fälle sollen die Kontrollen nach Wildcampern künftig noch intensiviert werden. Thomas Hennemann will sich in seiner Funktion als Gebietsbetreuer zudem aber auch dafür einsetzen, dass an den Seen in der Region eventuell noch mehr öffentliche Feuerstellen eingerichtet werden, um Anreize und Möglichkeiten zu schaffen, zumindest das Grillen aus geschützten Gebieten freiwillig zu verlagern. „Wir können hier nur an den gesunden Menschenverstand appellieren.“

Text: Lars Peter Schwarz · Foto: Hubert Riegger

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2 Kommentare

  1. Was ich nicht verstehe ist, warum man in Landschaftsschutzgebieten und in Naturschutzgebieten generell nicht mit Drohnen fliegen darf. Im Bereich von Vogelschutzgebieten ist das ja einzusehen, aber in allen anderen Bereichen ist das mehr oder weniger Schikane und vertreibt vor allem die Touristen.

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