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Tagespflege kann Pflege zu Hause ergänzen

Zu Hause wohnen und tagsüber in einer Einrichtung betreut sein – so kann es Menschen mit Pflegebedarf ermöglicht werden, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und einer Vereinsamung vorzubeugen. Das kann auch dann sinnvoll sein, wenn sich pflegende Angehörige Entlastung wünschen oder berufstätig sind.

Voraussetzung für die Vergütung der Tagespflege durch die Pflegekasse ist die Einstufung in den Pflegegrad zwei bis fünf. Je nach Pflegegrad werden derzeit zwischen 689 und 1995 Euro im Monat vergütet. Der monatliche Betreuungs- und Entlastungsbetrag von 125 Euro, der auch bei Pflegegrad eins zur Verfügung steht, kann ebenfalls für die Tagespflege verwendet werden.

Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen werden bei Inanspruchnahme der Tagespflege nicht gekürzt. Zu den Leistungen der Tagespflege gehört auch, dass die Tagesgäste abgeholt und wieder nach Hause gebracht werden. Im Landkreis Ostallgäu bieten insgesamt sieben Einrichtungen Tagespflege-Dienstleistungen an. Alle Angebote sind im Pflegeatlas des Pflegestützpunktes aufgelistet und werden laufend aktualisiert unter www.sozialportal-ostallgaeu.de/pflegestuetzpunkt/pflegeatlas.

Nähere Informationen zur Tagespflege wie auch zu allen anderen Fragen rund um das Thema Pflege erhalten Ratsuchende kostenlos beim Pflegestützpunkt Ostallgäu unter Telefon 08342 911-511 oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt@lra-oal.bayern.de.

Text: pm/FA

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