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Silvester in Füssen: Wo geschossen werden darf und wo nicht
Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass es aus Gründen des Brandschutzes am 31. Dezember und 1. Januar im Altstadtgebiet, in den Ortsteilen Roßmoos und Moos/Hub sowie in unmittelbarer Nähe von landwirtschaftlichen Gebäuden in Füssen, Hopfen am See und Weißensee nicht erlaubt ist, Feuerwerk abzubrennen.
Falls Feuerwerkskörper außerhalb dieser genannten Bereiche abgebrannt werden, bittet die Stadtverwaltung darum, die Überreste aus Umweltschutzgründen aufzuräumen.