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Silvester in Füssen: Wo geschossen werden darf und wo nicht

Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass es aus Gründen des Brandschutzes am 31. Dezember und 1. Januar im Altstadtgebiet, in den Ortsteilen Roßmoos und Moos/Hub sowie in unmittelbarer Nähe von landwirtschaftlichen Gebäuden in Füssen, Hopfen am See und Weißensee nicht erlaubt ist, Feuerwerk abzubrennen.

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Falls Feuerwerkskörper außerhalb dieser genannten Bereiche abgebrannt werden, bittet die Stadtverwaltung darum, die Überreste aus Umweltschutzgründen aufzuräumen.

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