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Parken mit dem E-Auto: Auf was Sie achten sollten

Wer sein Fahrziel erreicht hat, sucht sich einen Parkplatz und stellt sein Fahrzeug ab – in der Theorie klingt das einfach, doch insbesondere mit dem E-Auto sieht die Praxis etwas anders aus. Möglicherweise soll das Auto nicht nur abgestellt, sondern auch geladen werden. Doch wie lange dürfen E-Autos an der Ladesäule eigentlich stehen? Und gelten die Parkgebühren auch mit dem E-Kennzeichen?

Es gibt zwar keine deutschlandweit gültigen Regeln zu Parkerleichterungen für E-Autos. Trotzdem genießen Fahrerinnen und Fahrer von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen in vielen Gemeinden Privilegien – auch was das Parken anbetrifft. E. Parkplätze, die für Verbrenner kostenpflichtig sind, können damit teils gebührenfrei genutzt werden. Außerdem stehen mit dem E-Kennzeichen in einigen Städten auf öffentlichen Straßen oder Wegen mehr Parkplätze zur Verfügung.

Das freiwillige Sonderkennzeichen kann für rein elektrisch angetriebene und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge beantragt werden. Gleiches gilt für Plug-in-Hybride, sofern sie rein elektrisch mindestens 40 Kilometer zurücklegen können oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.

Ausgewiesene E-Parkflächen dürfen weitestgehend nur mit dem E-Kennzeichen genutzt werden. Nur vereinzelt erlauben Städte und Gemeinden das Parken für Elektrofahrzeuge aller Art – auch ohne E-Kennzeichen – oder nachts gar von Verbrennern. Der ACE rät allen Berechtigten, das E-Kennzeichen zu beantragen – nur so können mögliche regionale Vorteile wie das Fahren auf der Busspur oder Gratis-Parken rechtssicher in Anspruch genommen werden.

Doch auch mit dem E-Kennzeichen darf auf E-Parkplätzen nicht grundsätzlich kostenfrei geparkt werden. Denn wer unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge parkt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen.

Laden ist kein Parken

Viele „E-Parkplätze“ sind genau genommen „Ladeplätze“, die nur zeitlich eingeschränkt nutzbar sind. Besteht eine Lademöglichkeit, ist das Parken meist nur während des Ladevorgangs erlaubt. Um die Steh- bzw. Ladezeit nachvollziehen zu können, ist hier, ggf. neben dem E-Kennzeichen, oftmals eine Parkscheibe gefordert.

Hinweis: Das Privileg, mit einem Elektroauto kostenlos zu parken, ist häufig an den Ladevorgang gebunden: Ist das kostenfreie Parken nur dann zulässig, wenn das Fahrzeug gleichzeitig aufgeladen wird, weisen in der Regel Zusatzschilder am Parkplatz darauf hin.

Blockiergebühr nicht außer Acht lassen

Damit öffentliche Ladesäulen nicht unnötig lange belegt werden, berechnen die meisten Ladesäulenbetreibenden eine Blockiergebühr. Ab wann diese Gebühr fällig wird, variiert je nach Anbieter. An manchen Ladesäulen zahlt man bereits nach 20 Minuten Ladezeit, an anderen sind vier Stunden pro Ladung angesetzt, bevor pro weitere Minute ein festgeschriebener Zusatzbetrag anfällt.

Um keine böse Überraschung bei der Abrechnung zu erleben, sollten E-Autofahrerinnen und -Autofahrer sich bestenfalls noch vor dem Laden über mögliche zeitliche Einschränkungen und Blockiergebühren an der entsprechenden Ladesäule informieren.

Text: FA/pm, ace

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1 Kommentar

  1. Auto parken kann manchmal eine Herausforderung sein, insbesondere in belebten städtischen Gebieten. Aber mit den neuen technologischen Fortschritten, wie den selbstparkenden Systemen, wird es definitiv einfacher. Besonders interessant finde ich die Tatsache, dass auch Elektroautos diese Technologie nutzen können. Dennoch sollte man immer auf die spezifischen Parkvorschriften für E-Autos achten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Alles in allem macht die Technologie das Parken stressfreier und komfortabler.

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