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Zahl der Wohnungslosen auch in Füssen gestiegen

Immer mehr Menschen in Deutschland verlieren ihr Dach über dem Kopf. Die Anzahl ist laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) von 2021 auf 2022 stark gestiegen. Der Anstieg wird unter anderem auf die Zunahme von Geflüchteten – vor allem aus der Ukraine – zurückgeführt, die keine Unterkunft haben.

Im Laufe des Jahres 2022 waren laut BAG W in Deutschland etwa 607.000 Menschen zeitweise wohnungslos. Etwa 50.000 von ihnen lebten komplett auf der Straße, also obdachlos, während die anderen Betroffenen bei Verwandten oder in Notunterkünften unterkamen. In Deutschland ist die Zahl der wohnungslosen deutschen Staatsbürger laut BAG W um fünf Prozent gestiegen, während bei den übrigen eine drastische Zunahme um 118 Prozent verzeichnet wurde.

Laut der Organisation waren bei 57 Prozent der deutschen Staatsbürger, die von Wohnungslosigkeit betroffen waren, Kündigungen der Wohnung der Hauptgrund. Miet- und Energieschulden waren bei 21 Prozent der Fälle die Ursache, während 20 Prozent auf Konflikte im Wohnumfeld und 16 Prozent auf Trennungen oder Scheidungen zurückzuführen waren.

Menschen, die ihre Wohnung verlieren, befinden sich – oft unverschuldet – in einer äußerst schwierigen Situation. Es gibt verschiedene Gründe, die dazu führen können. Dabei betrifft es nicht immer Personen mit geringer Bildung, Alkohol- oder Drogensüchtige.

Ein häufiger Grund, die Wohnung zu verlieren, ist der Verlust des Arbeitsplatzes, was zu finanziellen Problemen und letztendlich zur Kündigung der Wohnung führen kann. Auch sind es nicht selten unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit, Scheidung oder der Verlust eines Familienmitglieds. Diese Ereignisse können zu psychischen Ausnahmesituationen führen und finanzielle Belastungen verursachen, die es den Betroffenen unmöglich machen, die laufenden Kosten decken zu können.

Für Füssener Bürgerinnen und Bürger, die ihr Dach über dem Kopf verloren haben, gibt es das sogenannte Schlichthaus. Das Schlichthaus zählt 22 Zimmer, die an Bürgerinnen und Bürger der Stadt vergeben werden, die ansonsten obdachlos werden würden. „Das kommt meistens dann vor, wenn eine Zwangsräumung ansteht. Wenn ein solcher Termin festgesetzt ist und der Schuldner am Tag der Räumung keine andere Wohnung vorweisen kann“, erklärt Markus Gmeiner, gelernter Verwaltungsfachwirt und Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Füssen. Es sei die Pflicht der Stadt, in einem solchen Fall eine Notunterkunft bereitzustellen.

Sechs Euro pro Quadratmeter kosten die bis zu 22 Quadratmeter großen Zimmer, warm und mit Strom. Auf jeder der beiden Etagen gibt es Toiletten und Duschen. Alles sei in gutem Zustand, bestätigt Gmeiner.

Allerdings sind die Räumlichkeiten nicht für Familien geeignet. Glücklicherweise gab es jüngst keine in Bedrängnis geratenen Familien, kann der Verwaltungsfachwirt berichten. Überwiegend seien es Einzelpersonen. „Der Bedarf ist gestiegen. Aktuell gibt es kaum noch freie Zimmer“, so Markus Gmeiner.

Eigentlich sollen die Zimmer im Schlichthaus nur als vorübergehende Lösung dienen. „Manche der Mieter leben seit Jahren dort. Es sind verschiedene Gründe, warum es ihnen nicht gelingt, wieder in ein normales Mietverhältnis zurückzufinden,“ beschreibt der Leiter des Ordnungsamtes die Situation.

Wohnungs- oder Obdachlose, die auf der Durchreise sind, können maximal für drei Tage im Schlichthaus bleiben. Eine Wärmestube, eine offene Anlaufstelle für Menschen, die ohne festen Wohnsitz oder von Wohnungslosigkeit mittelbar oder unmittelbar bedroht sind, gibt es in Füssen nicht.

Hilfesuchende, die in Füssen das Franziskanerkloster aufsuchen, erhalten hier, was sie am nötigsten brauchen. So hätten die Brüder zum Beispiel einen Mann, der zum Kalvarienberg gehen und dort übernachten wollte, einmal mit Lebensmitteln ausgestattet, erzählt Pater Franz Josef Kröger. „Ich erinnere mich weiter an eine Frau, die am späteren Abend in strömendem Regen bei uns an die Pforte kam und nach Unterkunft fragte. Sie käme von auswärts und die Jugendherberge habe sie nicht aufgenommen.“ Dauerhaft kann das Kloster Obdachlose nicht aufnehmen.

Im Schlichthaus untergekommene Personen haben die Möglichkeit, sich an die Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zu wenden. Ob sie das tun, betont Gmeiner, obliegt jedem selbst. Brigitte Gührs und ihr Team der Beratungsstelle würden am liebsten dann mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es noch nicht zu einer Unterbringung in der Notunterkunft gekommen ist.

Ihren Sitz hat die Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in Marktoberdorf und sie ist für alle Gemeinden im Ostallgäu zuständig. Ihr primäres Ziel ist es, die Wohnung zu erhalten. Dafür kennen sich die Mitarbeitenden der Beratungsstelle umfassend mit der Sozialgesetzgebung aus und können auf zahlreiche Kooperationspartner zählen, gibt Brigitte Gührs zu verstehen.

„Die Beratungsangebote sind immer auf den Einzelfall ausgerichtete Hilfen. Eine offene Zusammenarbeit ist Voraussetzung für eine stabile und langfristige Lösung des Problems. Selbstverständlich behandeln wir alle persönlichen Angaben vertraulich,“ erklärt die Fachberaterin.

Dass Anfragen zunähmen, ist nicht von der Hand zu weisen. „Es kommen Anfragen aus verschiedenen Altersgruppen, auch von Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben“, bestätigt Brigitte Gührs. Fakt ist, dass die Beratungsstelle oft mit Ideen und Informationen vor einer Wohnungslosigkeit bewahren kann. „Viele Menschen wissen gar nicht, was man alles an Hilfe beantragen kann,“ erklärt Brigitte Gührs.

Wenn sie erfährt, dass jemand ins Schlichthaus ziehen musste, versuche sie diese Person dort wieder herauszubekommen. „Das ist die ordnungsrechtliche Unterkunft der Stadt. Da möchte man eigentlich nicht sein.“ Gührs bietet Hilfe zur Selbsthilfe und das gelingt immer wieder. Leider aber habe Obdachlosenhilfe nicht selten damit zu tun, dass Menschen schwer psychisch oder suchtkrank seien. „Da kommt man nicht an die Leute ran“, meint die Beraterin. „Aber es ist und bleibt unser Wunsch, dass die Menschen es schaffen.“ Jeder kann sich jederzeit an die Fachstelle wenden.

Info

Den Verlust der Wohnung und somit Wohnungslosigkeit zu vermeiden, ist das vorrangige Ziel der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit im Landkreis Ostallgäu.
Die Hilfe ist vertraulich und kostenlos.

Weitere Informationen gibt es unter www.wohnungslosenhilfe.herzogsaegmuehle.de/ambulante-hilfen/fachstelle-wohnungslosigkeit-ostallgaeu

Fachstelle Ostallgäu · Marktplatz 4 · 87616 Marktoberdorf
Telefon: 0 83 42 89 57 07 41 · Telefax: 0 83 42 91 46 64
E-Mail: fachstelle.ostallgaeu@herzogsaegmuehle.de

Text: Selma Hegenbarth / rie Foto: Envato

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