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Jetzt noch Landespflegegeld sichern

Kann noch bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden

Am 30. September 2023 endet der aktuelle Bewilligungszeitraum für das Landespflegegeld. Der Erstantrag für den Bewilligungszeitraum (1. Oktober 2022 bis 30. September 2023) kann noch bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens den Pflegegrad 2 nachweisen können, können seit 2018 einmal jährlich pauschal 1.000 Euro vom Freistaat Bayern erhalten.

Anspruchsberechtigt für das Landespflegegeld sind Personen, die im oben genannten Zeitraum oder bereits davor einen Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt haben und mit mindestens Pflegegrad 2 eingestuft wurden. Der Antrag auf Landespflegegeld muss beim Bayerischen Landesamt für Pflege nur einmalig gestellt werden. Das Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro wird dann automatisch auch jedes weitere Jahr im Oktober überwiesen. Es ist nicht an einen bestimmten Zweck gebunden und kann daher frei verwendet werden.

Das Antragsformular und weitere Informationen gibt es unter anderem beim Pflegestützpunkt Ostallgäu oder im Internet unter: https://landespflegegeld.bayern.de. Auch mit allen anderen Fragen rund um das Thema Pflege können sich alle Ostallgäuerinnen und Ostallgäuer an den Pflegestützpunkt wenden. Dieser informiert unabhängig, umfassend und kostenlos über staatliche Leistungen sowie weitere Hilfeangebote und bietet bei Bedarf auch komplexe Fallberatungen an.

Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunkts Ostallgäu sind telefonisch unter der Nummer 08342 911-511 erreichbar oder per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@lra-oal.bayern.de.

Text: pm /LRA Ostallgäu

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