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Füssen: Aufnahme ins Stabilisierungsprogramm

Nach knapp zwei Jahren intensiver Arbeit und über 200 Seiten Haushaltskonsolidierungskonzept, sowie unzähligen Formularen ist die Stadt Füssen ins Stabilisierungshilfeprogramm aufgenommen worden und erhält für 2022 rückwirkend 2 Mio. Euro zur Tilgung von Altlasten. Das Geld ist zeitgleich bereits auf dem Konto eingegangen.

Die Stabilisierungshilfe ist eine staatliche Hilfe zur Selbsthilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss! Die Einhaltung eines stringenten Konsolidierungskurses einschließlich der Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts ist in diesem Zusammenhang unerlässlich.  

„Ich danke unserem Kämmerer Thomas Klöpf, dem gesamten Team der Kämmerei, allen Unterstützern, allen MitarbeiterInnen und allen BürgerInnen für Ihr Verständnis und die großartige Unterstützung! Einige haben nicht daran geglaubt, dass wir es schaffen in das Stabilisierungshilfeprogramm aufgenommen zu werden. Es waren große Hürden zu überstehen, viele Nächte und Wochenenden an Grundlagenarbeit für mich und viele MitarbeiterInnen aus dem Hauptamt, dem Steueramt und der Kämmerei. Doch die Mühe hat sich gelohnt“, sagt Füssens Bürgermeister Maximilian Eichstetter, der die ersten 75 Seiten des Haushaltskonsolidierungskonzeptes selbst erarbeitet hat.

Hauptamtsleiter Peter Hartl und Kämmerer Thomas Klöpf haben das Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben, das mittlerweile über 200 Seiten stark ist.  Zudem wurde seitens der Kämmerei ein „Tracking Tool“ entwickelt, in dem alle 126 Einzelbeschlüsse des Stadtrats getrackt werden und nach Zielerreichungsgrad vorangetrieben werden. „Es war ein Zusammenhalt im gesamten politischen Allgäu zu spüren, dafür meinen größten Respekt und vielen Dank“, so Eichstetter.

Wer jetzt aber glaubt, die Stadt Füssen ist dadurch wieder wirtschaftlich handlungsfähig, täuscht sich. „Eine Schulsanierung mit 60 Millionen Euro, sowie drei Kindergärten mit 25 Millionen Euro lassen uns keine Luft zum Atmen… und der stringente Kurs muss teilweise noch um einiges strenger und enger geschnallt werden“, erklärt Eichstetter.  Das Ziel, so Eichstetter, sei die Stadt Füssen wieder wirtschaftlich handlungsfähig zu machen. Nach seinen Aussagen könne das noch acht bis zehn Jahre dauern.

Verwendung der Stabilisierungshilfe 2022

Die zweckgebundenen Auszahlungen müssen zur Tilgung definierter alter Darlehen verwendet werden, um mittelfristig eine Handlungsfähigkeit aufzubauen. Eine hiervon abweichende Verwendung kann unter Umständen zu einer Rückforderung der gewährten Stabilisierungshilfe führen.

Mit den 2 Mio. Euro darf die Stadt Füssen ein altes Darlehen der Volksbank vom 15.09.2013 in Höhe von 797.611 Euro, eine Summe von 1 Mio. Euro des Schweizer Franken Darlehens aus altes Darlehen der Sparkasse vom 02.07.1999, welches im Jahr 2022 in Euro umgeschuldet werden konnte  und zu guter Letzt die verbleibenden 202.389 Euro, einer Sondertilgung eines weiteren Darlehens der Sparkasse vom 02.07.1999, tilgen.

Damit erspart sich die Stadt Füssen einen neuen Kredit über 2 Mio. Euro mit knapp 4 Prozent Zinsen aufzunehmen, was rund 80.000 Euro Zinsen pro Jahr Ersparnis mit sich bringt.

Weiteres Vorgehen für 2023

Für dieses Jahr hat die Stadt 10,6 Millionen Euro beim Freistaat für Stabilisierungshilfen zur Ablöse von Altkrediten beantragt. Der Verteilerausschuss, dem Vertreter der Staatsministerien der Finanzen und für Heimat und des Innern, für Sport und Integration sowie der kommunalen Spitzenverbände angehören, berät über alle Bedarfszuweisungs- und Stabilisierungshilfeanträge der Landkreise, Städte und Gemeinden. Auf dieser Grundlage entscheidet das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände.

Die Verteilerausschusssitzung 2023 findet voraussichtlich am 4. Oktober 2023, noch vor der Landtagswahl statt. Das Budget für ganz Bayern liegt bei 120 Mio. Euro.

Geplantes Vorgehen für die Jahre ab 2024

Vorgesehen ist ein Zwei-Säulen-Modell mit Gewährung von Stabilisierungshilfen zur (Alt-) Schuldentilgung (Säule 1) und als Investitionshilfen (Säule 2).

Eine Antragstellung ist für jede einzelne Säule (auch für beide) möglich.

  • Säule 1 für die Jahre 2022-2027
  • Säule 2 ab dem Jahr 2025 möglich = Projektförderung/Investförderung

Möglich ist dies nur bei Vorliegen und Fortführung des stringenten und nachhaltigen Konsolidierungswillens einschließlich jährlicher Fortschreibung und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts anhand des 10-Punkte-Katalogs.

Außerdem ist die Verwendung für investive Bedarfe in die gemeindliche Grundausstattung (insbesondere: Schul-/Kindergartenbereich, Straßen, Brücken, Feuerwehr, Rathaus/Verwaltungsgebäude) vorgesehen.

Zudem kann die Stabilisierungshilfe auch zur Finanzierung von anstehenden gemeindlichen Strukturmaßnahmen (z. B. Investitionen im Rahmen der Zusammenarbeit nach KommZG) verwendet werden.

Anzahl Darlehen79
Zinssätze0%-5,52%
Längstes Darlehen läuft bis30.12.2075
Zinsen pro Jahr (gerundet)1.000.000 €
Schuldenstand Stadt Füssen
31.12.2022
45.365.437 €
Geplanter Schuldenstand
laut Haushalt 2023
50.500.000 €
Schuldenstand Stadt Füssen
Stand 07.08.2023
44.070.840 €
Stabilisierungshilfe 2022
(Auszahlung 14.08.2023)
2.000.000 €
Zinsersparnis durch Stabihilfe 202280.000€ pro Jahr
Geplante Kreditaufnahme 20239.960.000 €
  
Stabilisierungshilfeantrag 2023 10.600.000 €

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