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Zählerablesung der Stadtwerke Füssen

Anwesenheit nicht erforderlich

Auch in diesem Jahr werden die Stadtwerke Füssen die kontaktlose Zählerablesung durchführen, um einen reibungslosen Ablauf in Corona-Zeiten gewährleisten zu können. Vorteilhaft ist, dass der Eigentümer/Mieter nicht anwesend sein muss. Die Ablesung kann bis zum 31.12.2021 vorgenommen werden und man kann sich für eine der drei Rückmelde-Möglichkeiten entscheiden.

Anwesen ohne Funkzähler:
Am 26.11.2021 werden die Ablesekarten an die Eigentümer versandt. Die Karten können ausgefüllt und portofrei zurückgesandt werden. Die Übermittlung des Zählerstandes ist auch bequem online oder mit dem Smartphone über den QR-Code möglich.

Anwesen mit Funkzähler:
Für Anwesen, die bereits einen Funkzähler eingebaut haben ist keine Ablesung notwendig, da der Zählerstand per Funksignal übertragen wird.

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