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Luftverunreinigung: Auf Mottfeuer möglichst verzichten

Landratsamt, Landwirtschafts- und Forstämter appellieren an alle Land- und Forstwirte, auf Mottfeuer möglichst zu verzichten. Pflanzliche Abfälle, die beim Forst- und Almbetrieb entstehen, dürfen zwar als sogenanntes Mottfeuer dort verbrannt werden, wo sie anfallen – wenn dies aus forst- und almwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist, beispielsweise bei Käferbefall und sehr unwegsamen Gelände. Zur Vermeidung von Luftverunreinigungen sollten die Grünabfälle aber anderweitig verwertet werden, beispielsweise durch Häckseln vor Ort.

Die Verwertung dieser Abfälle durch Kompostieren ist bedeutend umweltverträglicher. Auch wenn ein Abtransport nicht möglich oder sinnvoll ist, so können die pflanzlichen Abfälle immer noch vor Ort der Verrottung überlassen werden. Dies schafft auch Lebensraum für Kleinstlebewesen. Zudem bleiben so die Nährstoffe des abgebauten Materials dem Wald erhalten.

Das Verbrennen ist, falls keine weitere Verwertung möglich ist, nur an Werktagen von 6 bis 18 Uhr zulässig. Das Feuer ist von zwei mit geeigneten Geräten ausgestatteten, leistungs- und reaktionsfähigen Personen über 16 Jahren ständig zu überwachen – auch hier gelten die Corona-Kontaktbeschränkungen. Bei starkem Wind oder erhöhter Waldbrandgefahr darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind bei starkem Wind umgehend zu löschen. Um die Brandflächen sind Streifen von drei Metern Breite zu ziehen, die von pflanzlichen Abfällen freigehalten werden müssen. Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist. 

Unnötige Fehlalarme der Feuerwehren vermeiden

Grundsätzlich ist das Mottfeuer rechtzeitig, mindestens jedoch sieben Tage vorher, bei der Gemeinde unter Angabe der Telefonnummer anzuzeigen. Diese sollte dann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde unterrichten. Außerdem müssen Feuerstätten im Freien zu Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen sowie zu sonstigen brennbaren Stoffen mindestens fünf Meter Abstand haben. Von leicht entzündbaren Stoffen muss die Feuerstelle mindestens 25 Meter entfernt sein. Forst- und Landwirte müssen die Mottfeuer außerdem einen Tag vor dem Entzünden telefonisch unter 0831 96096-689 bei der Integrierten Leitstelle Allgäu (ILS) anmelden. So werden unnötige Fehlalarme der Feuerwehren vermieden.

Text/Bild: PM Landratsamt OAL, Unsplash

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