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Mit der Pkw-Maut müssen die Zweckbindung der Einnahmen und ein Umbau der Verkehrswegefinanzierung verbunden werden

Statement von Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V.

Berlin (ots) – Anlässlich der Äußerung von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas, die Pkw-Maut wäre mit EU-Recht vereinbar, erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, Wolfgang Steiger:

„Da die Europäische Kommission der Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland keine generelle Absage erteilt hat, muss jetzt allen Beteiligten in den Koalitionsverhandlungen bewusst sein, dass die Einführung der Maut allein nicht das Problem der maroden Straßen und Brücken lösen wird. Vielmehr gilt es, das bestehende System der Verkehrswegefinanzierung den Empfehlungen der Bodewig-Kommission folgend einem grundlegenden Umbau zu unterziehen. Andernfalls laufen wir Gefahr, mit den zusätzlichen Mauteinnahmen lediglich frisches Geld in nach wie vor ineffiziente Strukturen zu leiten. Die Pkw-Maut muss mit einer 100-prozentigen Kompensation für die deutschen Autofahrer verbunden sein, etwa durch Absenkung der Kfz-Steuer. Zugleich müssen die Mittel zweckgebunden der Straße zur Verfügung stehen und nicht – wie seinerzeit bei Einführung der Lkw-Maut – im allgemeinen Bundeshaushalt versanden.

Zum Umbau der Verkehrswegefinanzierung hin zu mehr Effizienz und Transparenz sind aus Sicht des Wirtschaftsrates fünf Schritte erforderlich:

   - Zweckbindung der Finanzmittel für Erhalt und Betrieb der 
     Verkehrsnetze von Straße, Schiene und Wasserstraße auf Bundes-, 
     Landes- wie Kommunalebene, um die bisherige Möglichkeit zur 
     Umwidmung der Mittel zugunsten von prestigeträchtigen 
     Neubauprojekten zu beseitigen.
   - Sicherstellung der überjährigen Verfügbarkeit der Finanzmittel, 
     um die Verkehrswegefinanzierung von haushalterischen 
     Schwankungen unabhängiger und damit planbarer zu machen (Heilung
     des "Dezember-Fiebers"). Durch Überjährigkeit der Mittel 
     entstehen zugleich erhebliche Effizienzgewinne, da nunmehr 
     bedarfs- und losgrößenoptimierter geplant kann.
   - Schaffung von Anreizsystemen, die ein schnelleres und 
     wirtschaftlicheres Bauen belohnen. Ziel: weniger 
     Baustellenstaus, schnellere Verfügbarkeit der Infrastruktur.
   - Erstellung eines jährlichen Netzzustands- und Leistungsberichtes
     als Grundlage für alle politischen Entscheidungen im 
     Verkehrssektor. Durch den Netzzustands- und Leistungsbericht 
     erhalten die politischen Entscheidungsträger (Parlament, 
     Ministerien) erstmals einen Gesamtüberblick darüber, wo der 
     Bedarf am dringendsten und wo Investitionen den höchsten Nutzen 
     für das Verkehrsnetz erzielen.
   - Abbau des aufgelaufenen Nachholbedarfs über Einrichtung eines -
     unabhängig vom regulären Erhalt laufenden - Sonderfonds, in dem
     die einzustellenden Mittel ebenfalls zweckgebunden und
     überjährig gesichert sind. Die erforderlichen Finanzmittel sind
     aus höheren Zuweisungen aus der Mineralölsteuer, die im
     vergangenen Jahr allein 33 Milliarden Euro in die Kassen des
     Bundes gespült hat, bereitzustellen.

 

Text: Wolfgang Steiger

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