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Loskaufen, aber nicht verweigern

Der türkische Wehrdienst und seine Problematik

Marktoberdorf/Füssen.   In der Türkei besteht für alle Männer ab dem 20. Lebensjahr ohne Altersgrenze Wehrdienstpflicht zwischen acht und 15 Monaten. Ein Recht auf einen zivilen Ersatzdienst gibt es nicht. Für dauerhaft als Arbeitsmigranten im Ausland lebende türkische Staatsbürger, nicht aber für Studierende, gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Ersatzleistung vom türkischen Militärdienst. Die Ersatzleistung beträgt 5.112,92 Euro und erhöht sich nach Überschreiten der Altersgrenze von 38 Jahren auf 7.668 Euro sowie bei über 40-jährigen auf 10.000 Euro. Zusätzlich zur Zahlung der Ersatzzahlung muss ein dreiwöchiger Militärdienst abgeleistet werden. Wird die Ersatzleistung nicht gezahlt entstehen Probleme, auch mit den deutschen Behörden. 

Besonders hart trifft es Auslands-türken über 38 Jahren. Sollten diese bis dahin ihren Wehrdienst nicht geleistet oder die Ersatzleistung gezahlt haben, werden ihre Pässe konsularisch nicht verlängert. Plötzlich stehen die Betroffenen ohne gültigen Pass da. Der Aufenthaltstitel des Ausländers kann in diesen Fällen von der Ausländerbehörde widerrufen werden. Aus Angst in der Türkei festgehalten zu werden, trauen sich viele wehrpflichtige Männer nicht in die Türkei. Der Reisepass verfällt und somit auch eine Reisepassverlängerung. Thomas Reger, Leiter der Ausländerbehörde im Landratsamt Marktoberdorf, kennt die Problematik, die daraus entsteht. „Sowohl Ausländer als auch Deutsche unterliegen in Deutschland der Passpflicht“. Ein Verstoß gegen die Passpflicht hat aber bei ausländischen Mitbürgern häufig strafrechtliche Konsequenzen. Keine gute Sache, zumal sich viele der türkischen Mitbürger teilweise über Jahre mit einem abgelaufenen Pass in Deutschland aufhalten. Besonders Füssen und Buchloe, die einen hohen Anteil an türkischen Mitbürgern haben, sind gerade mit diesem heiklen Problem betroffen. Wie reagieren die deutschen Behörden auf diese Problematik und was können die Betroffenen dagegen tun? Füssen aktuell sprach mit Thomas Reger über diese Thematik.


Wenn sich jemand ohne gültigen Reisepass in Deutschland aufhält, aber eine gültige unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat, gilt das bereits als nicht rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland?

Nein. Das Aufenthaltsrecht an sich ist davon nicht betroffen. Reist man aber ohne gültigen Pass nach Deutschland ein oder hält man sich ohne gültigen Pass im Bundesgebiet auf, so begeht man eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht ist. Nur derjenige, der fahrlässig seine Passpflicht nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig. Ein Verstoß kann dann immer noch mit bis zu 3.000 Euro geahndet werden.

Heißt das, dass Betroffene mit einem Bußgeld zu rechnen haben?

In der Regel ja. Wenn ein fahrlässiger Verstoß gegen die Passpflicht festgestellt wird, muss der oder diejenige mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Bei einem vorsätzlichen Verstoß wird der Vorgang an die dann zuständige Staatsanwaltschaft zur weiteren Verfolgung abgegeben.
 
Es heißt immer wieder, dass es für türkische Mitbewohner einfacher wäre, wenn sie trotz Nicht-Ableistung des türkischen Wehrdienstes in Deutschland eingebürgert werden könnten. Laut §20 Staatsangehörigkeitsrechts der Türkei gilt man de facto als illegal, wenn dieses „Kopfgeld“, wie es die Türken selbst sagen, eines Auslandstürken nicht geleistet wurde. Dementsprechend erhält der Betroffene von seinem Konsulat keine Entlassung. Ohne die keine Einbürgerung. Wie reagiert die Ausländerbehörde darauf?

Das Einbürgerungsverfahren unterliegt dem Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Daher ist ein Einbürgerungsbewerber erst dann einzubürgern, wenn er seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert. Eine Lockerung dieses Grundsatzes gibt es nur bei Einbürgerungsbewerbern aus EU-Mitgliedsstaaten oder der Schweiz. Ansonsten kann von diesem Grundsatz nur in wenigen Fällen abgesehen werden, etwa dann, wenn der ausländische Staat die Entlassung von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht. Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch entschieden, dass die Ableistung der Wehrpflicht eine grundsätzlich zumutbare Entlassungsvoraussetzung ist. Wir empfehlen türkischen Einbürgerungsbewerbern daher, möglichst frühzeitig ihren Wehrdienst abzuleisten, damit eine Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit möglich ist.

Welche Vorsorgemaßnahmen sind vom Betroffenen zu treffen, um nicht in die Illegalität abzurutschen?

Alle Ausländer, auch EU-Angehörige, sollen unverzüglich, ansonsten so rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ihres Passes, die Verlängerung oder Neuausstellung beantragen, damit die Neuausstellung oder Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes erfolgen kann. Erfolgt die Neuausstellung oder Verlängerung nicht rechtzeitig, sollen sich die Betroffenen noch innerhalb der Gültigkeitsdauer des alten Passes bei der Ausländerbehörde melden, damit übergangsweise ein Ausweisersatz ausgestellt werden kann.

Eine Frage zum Abschluss. Wie viele türkische Mitbürger leben im Ostallgäu und wie viele im Füssener Raum?

Im Ostallgäu leben derzeit 2.116 türkische Mitbürger, davon allein im Füssener Raum 698 (Stand 26.04.2010).

 

Text: rie/Bild: oh
 

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