
Füssen reformiert Sondernutzungsgebühren ab Januar 2027
Die Neufassung soll ein klares Signal für die Innenstadt setzen
Die Stadt Füssen überarbeitet zum 1. Januar 2027 ihre Sondernutzungsgebührensatzung umfassend. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und gleichzeitig Gastronomie sowie Einzelhandel gezielt zu stärken. Die Neuregelung fügt sich in den Kurs zur Stärkung der Innenstadt ein, nachdem der Stadtrat bereits zuvor die Öffnungszeiten der Außengastronomie bis 23 Uhr verlängert hatte.
Seit Inkrafttreten der aktuellen Satzung Anfang 2023 zeigte sich, dass die bisherigen Regelungen für Freisitze, Warenauslagen und sonstige Sondernutzungen einen erheblichen bürokratischen Aufwand für Betriebe und Stadtverwaltung verursachten.
Die größten Veränderungen betreffen die Gastronomie. Bisher zahlten Betriebe 90 Euro pro Quadratmeter für eine neunmonatige Saison. Bei Veranstaltungen wie dem Stadtfest oder dem Nikolausmarkt kamen zusätzliche, separat abgerechnete Sondernutzungsgebühren hinzu. Erschwerend war zudem, dass die Abrechnungen teilweise über die Stadt Füssen und teilweise über Füssen Tourismus und Marketing erfolgten.
Künftig gilt eine transparente Jahrespauschale von 120 Euro pro Quadratmeter für volle zwölf Monate. Der entscheidende Vorteil: Sämtliche Veranstaltungen – darunter Stadtfest, Nikolausmarkt und weitere Events – sind in dieser Jahresgebühr bereits vollständig enthalten. Zusätzliche Sondernutzungsgebühren entfallen damit komplett. Zudem erfolgt die gesamte Abrechnung künftig ausschließlich über die Stadt Füssen, womit die bisherige Doppelstruktur aufgelöst wird.
Die Gastronomiebetriebe profitieren von deutlich höherer Planungssicherheit, einer ganzjährigen Nutzungsmöglichkeit ihrer Freisitze und einem transparenten, leicht nachvollziehbaren Gebührensystem. Aufwendige Nachberechnungen und Doppelabrechnungen gehören damit der Vergangenheit an.
Der stationäre Einzelhandel wird durch eine Senkung der Gebühren für Warenauslagen um 25 Prozent gezielt entlastet. Statt bisher acht Euro fallen künftig nur noch sechs Euro pro Quadratmeter und Jahr an. Diese Maßnahme soll den innerstädtischen Handel stärken. Neben diesen Erleichterungen werden einzelne Gebührensätze moderat an das Niveau vergleichbarer Städte angepasst.
Bei Baustelleneinrichtungen erfolgt künftig eine flächenbezogene Berechnung mit 1,50 Euro je Quadratmeter und Woche. Für Werbeanlagen wird die bisherige Staffelung durch einen einheitlichen Jahresbetrag von 40 Euro ersetzt, was den Verwaltungsaufwand weiter reduziert. Die Gebühren für kurzfristige Verkaufsstände werden auf 20 Euro pro Tag beziehungsweise 150 Euro pro Woche – bei einer Nutzungsdauer von bis zu zwei Wochen – festgesetzt.
Finanziell bleibt die Neuregelung nahezu aufkommensneutral. Die Einnahmen beliefen sich 2025 auf rund 156.800 Euro. Für 2027 werden zunächst etwa 195.000 Euro erwartet; dem stehen jedoch künftig entfallende Einzelabrechnungen für Veranstaltungen in Höhe von rund 40.000 Euro gegenüber, sodass der Finanzierungsbeitrag insgesamt nahezu unverändert bleibt.
Dem stehen erhebliche Vorteile gegenüber: deutlich weniger Bürokratie, der Wegfall zahlreicher Einzelabrechnungen, einfachere Verwaltungsabläufe sowie eine höhere Planungssicherheit für Gastronomie und Einzelhandel.
Bürgermeister Maximilian Eichstetter betont, dass mit der Neufassung ein klares Signal für die Innenstadt gesetzt werde: „Wir schaffen ein modernes, faires und wirtschaftlich ausgewogenes Gebührenmodell, das sowohl den Bedürfnissen der Betriebe als auch einer effizienten Verwaltung gerecht wird.“
Text: FA/pm · Foto: Hubert Riegger



