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Förderzusage für Feuerwehrhaus Hopfen am See

469.600 Euro für die Generalsanierung

Die Stadt Füssen hat grünes Licht für ein lang geplantes Bauprojekt erhalten: Die Regierung von Schwaben bewilligt knapp 470.000 Euro Staatsmittel für die Generalsanierung des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Hopfen am See. Die Ausschreibungen sollen noch in dieser Woche starten.

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Der offizielle Zuwendungsbescheid der Regierung von Schwaben datiert vom 9. Juli 2026 – knapp drei Wochen nach dem Förderantrag der Stadt Füssen vom 17. Juni. Bewilligt wird eine Zuwendung in Höhe von 469.600 Euro als Festbetragsfinanzierung aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Grundlage sind die Feuerwehrzuwendungsrichtlinien (FwZR) vom 23. Dezember 2024.

Gebäude soll auf Neubaustandard gebracht werden

Das bestehende Feuerwehrhaus in Hopfen am See entspricht nach Einschätzung der Behörde nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die Regierung von Schwaben bestätigt in ihrem Bescheid, dass das Bestandsgebäude durch die Sanierung auf den baulichen Stand eines neuen Feuerwehrhauses mit drei Stellplätzen gebracht wird – die Anzahl der Stellplätze wurde fachlich als notwendig anerkannt. Geplant und ausgearbeitet wurde das Vorhaben von Martin & Lieb Architekten mbH; deren Planung vom 28. Mai 2026 liegt dem Bescheid zugrunde.

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Die vorläufig anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben belaufen sich auf rund 1,21 Millionen Euro. Die Förderquote ist auf maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt; der bewilligte Betrag entspricht diesem Rahmen. Gegenstand der Förderung sind die Kostengruppen 300 (Baukonstruktion), 400 (Technische Anlagen), 500 (Außenanlagen) und 700 (Baunebenkosten).

Zeitplan: Spatenstich noch 2026

Nach Vorliegen der Förderzusage will die Stadt Füssen zügig handeln. Die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke sollen bereits in den kommenden Tagen veröffentlicht werden; der offizielle Spatenstich ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Der Bewilligungszeitraum der Regierung von Schwaben endet am 31. Oktober 2028 – bis dahin muss mit der Maßnahme begonnen worden sein, sonst verfällt der Förderanspruch. Die Bindungsfrist für die geförderte Baumaßnahme beträgt 25 Jahre ab Nutzungsaufnahme.

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter betont die Bedeutung des Projekts für die öffentliche Sicherheit: „Unsere Feuerwehren leisten 365 Tage im Jahr einen unverzichtbaren Dienst für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist es unsere Aufgabe, ihnen auch zeitgemäße und funktionale Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen. Mit der Generalsanierung des Feuerwehrhauses Hopfen investieren wir nachhaltig in die Sicherheit unserer Stadt und stärken gleichzeitig das Ehrenamt.“

Abschließend richtet Eichstetter seinen Dank an die Feuerwehr selbst: „Dieses Projekt zeigt erneut: Wir investieren nicht nur in Gebäude, sondern vor allem in die Menschen, die sich ehrenamtlich für unsere Gemeinschaft einsetzen. Mein besonderer Dank gilt der Freiwilligen Feuerwehr Hopfen am See für ihren außergewöhnlichen Einsatz und allen Beteiligten, die dieses wichtige Projekt vorbereitet und möglich gemacht haben.“

Text: FA/pm · Foto: envato

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