Bürgergeld und Sozialhilfe
Zum 1. Januar 2024 steigen die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und beim Bürgergeld um gut zwölf Prozent. Für eine alleinstehende, erwachsene Person sind das beispielsweise 61 Euro. In gleichem Maße erhöhen sich die Beträge für den persönlichen Schulbedarf (im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro, im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro). Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Füller, Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte oder Bastelmaterial.
Mindestlohn und Minijobgrenze steigen
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro. Ein Jahr später auf 12,82 Euro. Wird der Mindestlohn wie geplant Anfang 2024 erhöht, steigt auch die Minijobgrenze – auf 538 Euro. Das hat mit der „dynamischen Minijobgrenze“ zu tun. Zugrunde liegt dem, dass mit dem Mindestlohn automatisch auch die Verdienstgrenze steigt.
Kinderkrankengeldtage
Elternteile können in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen (statt 10). Alleinerziehenden ist es möglich, pro Kind 30 Arbeitstage (statt 20) zu beziehen. Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil steigt auf 35 Arbeitstage (statt 25) und für Alleinerziehende auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).
Steuerliche Änderungen
- Der Grundfreibetrag wird 2024 um 696 Euro auf 11.604 Euro erhöht.
- Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) wird zum 1. Januar 2024 um 360 Euro auf 9.312 Euro erhöht.
- Der Spitzensteuersatz wird für 2024 ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro erhoben.
Mindestlohn für Azubis erhöht sich
Das Monatsgehalt für Auszubildende liegt ab 2024 monatlich bei 649 Euro innerhalb des ersten Lehrjahrs, im zweiten Lehrjahr erhalten sie dann 766 Euro pro Monat. Ab Beginn des dritten Lehrjahres erhalten Auszubildende dann monatlich 876 Euro und im vierten Lehrjahr schließlich 909 Euro monatlich.
Neuerung bei Arbeitszeiterfassung
Laut dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sind Arbeitgeber ab 2024 dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Angestellten elektronisch zu erfassen. Zumindest, wenn darüber hinaus keine gesonderten tarifvertraglichen oder kleinbetrieblichen Regelungen gelten sollten.
Neue Einkommensgrenze für das Elterngeld
Ab dem 1. April 2024 wird die Grenze für Paare von bisher 300.000 Euro auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt. Wer gemeinsam ein höheres Einkommen erzielt, erhält dann kein Elterngeld mehr.
Kinderreisepass wird abgeschafft
Ab 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Eltern, die mit ihren Kindern über die Grenzen der Europäischen Union hinaus reisen, benötigen für sie einen Reisepass mit Chip. Allerdings gilt eine Übergangsfrist: Bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellte, verlängerte oder aktualisierte Pässe behalten ihre Funktion. Solange das Gültigkeitsende noch nicht erreicht ist, können Kinder also noch mit dem Kinderreisepass reisen.
Erhöhung der Erwerbsminderungsrente
Ab Juli 2024 gibt es eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente. Diese ist allerdings abhängig vom Rentenbeginn: Einen Zuschlag von 7,5 Prozent gibt es für Renten, die zwischen 2001 und Juni 2014 begonnen haben.
Startschuss für E-Rezept
Ab dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärzte verpflichtet, für verschreibungspflichtige Medikamente elektronische Rezepte auszustellen. Damit fällt der Startschuss für das E-Rezept.
Diese Assistenzsysteme werden in neuen Pkws Pflicht
Ab 2024 müssen Hersteller gemäß einer EU-Verordnung eine Vielzahl von Fahrassistenzsystemen in neue Autos, Lieferwagen und Lastwagen integrieren. Dazu gehören beispielsweise Tempomat, Warnung vor Übermüdung und Ablenkung, Notbremslichter und Rückfahrassistenten. Laut einer Verkehrsunfallstatistik des Europäischen Parlaments könnten bis 2038 durch die verpflichtenden Assistenzsysteme mehr als 25.000 Menschenleben gerettet werden.
Ab Juli 2024 müssen Verschlüsse an Einweg-Getränkeverpackungen fest angebracht sein
Deckel von Einweg-Getränkeverpackungen, die bis zu drei Liter fassen und ganz oder in Teilen aus Plastik bestehen, müssen ab Juli 2024 mit einem sogenannten Tethered Cap versehen sein. Außerdem gibt es nun auch Pfand auf Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff für Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse
Erweiterte Herkunftskennzeichnung für Fleisch
Bislang war die Angabe der Haltungsform bei Fleisch freiwillig. Ab 2024 gibt es zumindest bei verkauftem Schweinefleisch eine Kennzeichnungspflicht. Mit einem sogenannten Tierhaltungslogo wird das Fleisch dementsprechend gekennzeichnet. Es ist in schwarzweiß gehalten und benennt fünf verschiedene Haltungsformen: 1. Bio, 2. Auslauf/Weide, 3. Frischluftstall, 4. Stall und Platz, 5. Stall
Neue Herkunftsbezeichnungen betreffen ebenfalls die Fleischtheke
Ab Februar 2024 muss die Herkunft von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch angeben werden. Die Angabe wird aufgeschlüsselt nach Aufzucht und Schlachtung. „Aufgezogen in:“ – und zu dessen Schlachtung – „Geschlachtet in:“. Dabei muss jeweils der EU-Mitgliedstaat oder das Land angegeben sein. Wenn sich die genaue Herkunft eines Tieres nicht zuordnen lässt, muss auch das angegeben werden – etwa mit der Angabe „Aufgezogen in mehreren EU- und Nicht-EU-Ländern“.
Einheitliches Ladekabel
In Deutschland neu verkaufte Elektrogeräte wie Handys, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Lautsprecherboxen und Drucker müssen ab Dezember 2024 mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. Damit wird eine EU-Vorgabe umgesetzt, die zu weniger Elektroschrott und einer höheren Nutzerfreundlichkeit führen soll.
Pflege zu Hause stärken, Leistungen verbessern, finanzielle Belastungen begrenzen
Um die häusliche Pflege zu stärken, wird das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Aus diesem Grund werden auch die ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben.
Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr beschränkt auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Die Verbesserungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Um Familien mit pflegebedürftigen Kindern sofort zu unterstützen, wird der Anspruch auf den gemeinsamen Jahresbetrag aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bereits zum 1. Januar 2024 eingeführt.
Zum 1. Januar 2024 werden die Zuschläge, die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, in den meisten Fällen um fünf Prozent erhöht.
Anpassung des Kükentöten-Verbots
Das Kükentöten-Verbot schränkt auch die Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei ein: Vom 1. Januar 2024 an ist es ab dem siebten Bebrütungstag verboten, die Bebrütung männlicher Embryonen unter Zuhilfenahme der Geschlechtsbestimmung abzubrechen. Bis ein Küken schlüpft vergehen 21 Tage.
PFAS-freie Feuerlöscher sind ab 2024 Pflicht
Bestimmte schädliche Stoffe, sogenannte PFAS (per- und polyfluorierte Chemikalien), sind unter anderem in Schaumfeuerlöschern enthalten. Ab 2024 werden diese PFAS verboten. Alte Feuerlöscher müssen dann ausgetauscht werden.
Text: FA/ pm