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Schülerbeförderung: Fahrtkosten vom Landkreis erstatten lassen

Bis zum 31. Oktober 2022 haben Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen die Möglichkeit, die für ihren Schulweg entstandenen Kosten im Schuljahr 2021/2022 vom Landkreis Ostallgäu ersetzt zu bekommen. Soll der Schulweg im laufenden beziehungsweise kommenden Schuljahr mit dem Auto zurückgelegt werden, ist eine Kostenerstattung nur ausnahmsweise möglich. Hier gilt es, sich bereits vor der ersten Fahrt mit dem Landratsamt abzustimmen. Grundsätzlich werden solche Anträge genehmigt, wenn eine öffentliche Verkehrsverbindung nicht besteht beziehungsweise die Nutzung eines privateigenen Kraftfahrzeuges an drei Tagen in der Woche eine Zeitersparnis von jeweils mehr als zwei Stunden mit sich bringt. Genehmigt werden zudem Anträge von Teilnehmern einer Fahrgemeinschaft, sofern diese wirtschaftlicher ist. Diese Regelung gilt insbesondere auch für Berufs-, Berufsfachschüler sowie Schüler der Fach- und Berufsoberschulen. Eine Bestätigung der Schule ist Voraussetzung. Diese ist in den Schulsekretariaten, die noch bis zum Schuljahresende besetzt sind, zu erhalten. Auskünfte beim Landratsamt Ostallgäu erteilen Frau Gellrich (Tel.: 08342 911-447), Frau Lodetti (Tel.: 08342 911-445) sowie Frau Zwick (Tel.: 08342 911-328).
www.ostallgaeu.de/schulweg.

Text : pm

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