LokalesWirtschaft

Seitenblicke: Mehr Geld von der KfW ab Juli

Wie fast jedes Jahr ist es – vor allem für stolze Eigenheimbesitzer – Zeit, „dahoim“ das ein oder andere umzubauen. Kümmert man sich nicht regelmäßig um die eigenen 4 Wände, wird man bald feststellen, dass der Zahn der Zeit recht schnell und vor allem effektiv am Gebäude nagt.

Damit wir bei aller ur-schwäbischen Instandhaltungsfreude nicht ganz alleine da stehen, greift uns – bei gewissen Maßnahmen – Vater Staat (ausnahmsweise nicht ins Portemonnaie, sondern) unterstützend unter die Arme.

Dafür gibt es – unter anderem – seit 1948 die Kreditanstalt für Wiederaufbau – die KfW. Dieses Institut wurde 3 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs ins Leben gerufen, als es in der Tat eine Menge wieder aufzubauen gab. Mittlerweile gilt die KfW-Bankengruppe (gemeinsam mit ihren Töchtern der DEG, der KfW IPEX Bank und der FUB) als die größte nationale Förderbank der Welt. Anteilseigner, des mit einer Bilanzsumme von satten 546 Mrd. € (2020) recht mächtigen Banken-Brummers sind zu 4/5 der Bund und zu 1/5 die Bundesländer.

Die KfW bietet uns mannigfaltige Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei zukunftsträchtigen Plänen. Unter anderem Förderkredite oder Zuschüsse für Existenzgründer, Kredite für mittelständische Unternehmen, Studienkredite, oder eine bunte Palette an Fördermöglichkeiten sowohl für Kommunen, als auch für die eigene Immobilie.

My Home is my Spardose

Die gebräuchlichsten KfW-Klassiker für Eigenheimbesitzer sind, bis dato unbestritten, die Förderungen der Einzelmaßnahmen. Denn – offen gesagt – eine 70 oder gar 100 Jahre alte Immobilie in einen Neubau-Standard zu verwandeln, das geht mächtig ins Geld; oder wäre nur mit einer Abrissbirne zu bewerkstelligen. Und was nutzt einem ein günstiges Förderdarlehen mit einem satten Tilgungs-Zuschuss, wenn man sich die zu erwartenden Kosten nicht leisten kann oder will.

Ab 01.07. diesen Jahres werden die KfW-Programme nun unter die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – zusammengefasst. Und die kann für alle Wohngebäude, Wohnheime, Gewerbegebäude, kommunalen Gebäude oder auch Krankenhäuser beantragt werden. Dabei kann man wählen, ob man sich entweder ein zinsgünstiges Förderdarlehen mit eventuellem Tilgungs-Zuschuss gönnt, oder alternativ einen finanziellen Zuschuss für seine energetischen Maßnahmen beantragt.

Folgende Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz unserer Häuser werden gefördert:

  • Die Wärmedämmung von Wänden, Dächern, Geschossdecken oder Kellerdecken.
  • Die Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Der Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
  • Die Optimierung der Heizungsanlage
  • Die „smarte“ Digitalisierung zur Steuerung technischer Anlagen oder Optimierung des Energieverbrauchs
  • Der Einbau optimierender Einrichtungen für den sommerlichen Wärmeschutz (wie Markisen oder Rollos)
  • Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage

Dabei gilt: Es gibt pro Wohneinheit ein zinsgünstiges Förderdarlehen in Höhe von maximal 60.000 € und einen Tilgungszuschuss (um diesen reduziert sich das zurückzuzahlende Darlehen) von maximal 12.000 €. Je mehr Einzelmaßnahmen man in Angriff nimmt, umso größer ist die Chance, sogar eine weiterreichende Förderung in Höhe von bis zu 75.000 Euro zu ergattern.

Damit es nicht zu knochentrocken wird, ein kleines Beispiel:

1 Haus, davon 1 Wohnung selbst genutzt, 2 Wohnungen vermietet.

Folgende Fördermöglichkeit durch die „Bundesförderung energieeffiziente Gebäude“ können möglich sein:

Die eigene Wohnung: bis zu 60.000 € zinsgünstiges Förderdarlehen

  • bis zu 12.000 € (20%) Tilgungszuschuss.
    Vermietete Wohnung 1: bis zu 60.000 € zinsgünstiges Förderdarlehen
  • bis zu 12.000 € (20%) Tilgungszuschuss.
    Vermietete Wohnung 2: bis zu 60.000 € zinsgünstiges Förderdarlehen
  • bis zu 12.000 € (20%) Tilgungszuschuss.

Summa Sumarum: satte Fördermöglichkeiten!
Der Nachweis über die jeweilige, energetische Sanierungs-Maßnahme wird dabei von einem externen Energieberater erbracht. Die Kosten dafür können ebenfalls gefördert werden. Außer bei Heizungsanlagen: Dort genügt die Bestätigung durch den Heizungsbauer.

Es bleibt auch ab dem 01.07. dabei: Ferienwohnungen bleiben von allen Fördermaßnahmen, sowohl Förderdarlehen als auch Investitionszuschüssen, weiterhin ausgenommen.

Ganz wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor dem Beginn der jeweiligen Maßnahme gestellt werden. Hier zeigt sich die KfW in Zukunft nicht mehr so kulant wie bisher mit nachgereichten Anträgen.

Wer sich gerne – und in aller Ausführlichkeit – über das Füllhorn an Förderangeboten und deren Bedingungen informieren möchte, dem empfehle ich die Homepage der KfW. Aber Vorsicht, dafür sollte man eine Menge Zeit einplanen um sich durch die Vielzahl an Programmen durchzuackern. Oder, man macht es sich leichter und vereinbart mit dem Banker/Sparkassler seines Vertrauens einen Termin. Dort sitzen die Spezialisten die ein wenig Orientierung in die zahlreichen Förderwege bringen können. Es lohnt sich!

Bis zum nächsten Mal
Ihr Harald Birkholz

Verwandte Artikel

Das könnte Dich auch interessieren
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Nacht der Musik 2024