Coronavirus

RKI-Inzidenzzahl für den Landkreis Ostallgäu seit drei Tagen über 100 –ab Mittwoch gilt die sogenannte „Notbremse“

Im Landkreis Ostallgäu liegt die Sieben-Tage-Inzidenz nach den offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) seit drei Tagen bei über 100. Damit gilt der Wert laut Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung als stabil und es treten ab Mittwoch, 17. März 2021, die in der Verordnung des Freistaates vorgesehenen Regelungen für die sogenannte „Notbremse“ in Kraft.  

Der Anstieg ist auf eine Zunahme der Infektionszahlen über den gesamten Landkreis zurückzuführen. Nahezu zwei Drittel aller Gemeinden im Landkreis haben Coronafälle zu verzeichnen. Das Stadtgebiet Kaufbeuren ist von dieser Regelung ausgenommen, da für die kreisfreie Stadt beim RKI eigene Inzidenzen geführt werden. Die geltende bayerische Verordnung gibt dem Landratsamt keinen Spielraum, um auf lokal begrenzte Ausbruchsgeschehen zu reagieren.

Ausgangssperre tritt ab Mittwoch in Kraft

Im Wesentlichen bedeutet dies ab Mittwoch für den Landkreis Ostallgäu eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Treffen sind möglich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person. Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Kinder unter 14 Jahren, die zum eigenen Hausstand gehören, bleiben außer Betracht. Im Einzelhandel ist nun wieder „Click&Collect“ möglich. Buchhandlungen dürfen wie beispielsweise Baumärkte, Gartencenter und auch Friseure weiter geöffnet bleiben. Hier tritt die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(12. BayIfSMV) in Kraft. Nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung bleibt erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Museen und Kulturstätten werden wieder geschlossen.

Fahrten zum Einkaufen oder zum Besuch sind weiterhin im Rahmen der Kontaktbeschränkung möglich. Zu beachten sind jedoch die Zeiten der Ausgangssperre. Beispielsweise begeht ein Kaufbeurer, der um 22 Uhr in den Landkreis fährt, eine Ordnungswidrigkeit. Ein Ostallgäuer, der um 22 Uhr nach Kaufbeuren fährt, kann sich dort erlaubt aufhalten, aber erst um 5 Uhr zurück in den Landkreis. Diese Regelungen gelten, bis der Inzidenzwert wieder drei Tage in Folge stabil unter 100 gesunken ist. Dazu erfolgt wieder eine Bekanntmachung des Landratsamtes. Die Regelung für Schulen und Kindertagesstätten ist davon unabhängig, für sie ergeht jeweils am Freitag jeder Woche eine eigene Bekanntmachung, welche die Regeln für die kommende Woche festlegt.

Text/Bild: PM Landratsamt Ostallgäu/Archiv

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