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Füssen: Kommunaler Ordnungsdienst nimmt Arbeit auf

Mehr Sicherheit für Füssen: Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat seine Arbeit aufgenommen. Die Verwaltung setzt damit einen Beschluss des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses vom Herbst um, den ruhenden Verkehr ausschließlich durch Beschäftigte der Stadt Füssen überwachen zu lassen. Darüber hinaus übernimmt der KOD weitere hoheitliche Aufgaben. Die Stadt hat dafür weitere Mitarbeiter eingestellt. Bürgermeister Maximilian Eichstetter hat am Montag das gesamte Team begrüßt.

Immer mehr Kommunen entscheiden sich, ihre sicherheits- und ordnungsrechtlich besonders relevanten Bereiche durch einen kommunalen Ordnungsdienst überwachen zu lassen, um effektiv ihren ordnungspolitischen Aufgaben nachkommen zu können und den Bürgern dadurch mehr Sicherheit bieten zu können. Nun auch Füssen. Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hatte im September beschlossen, einen KOD für Füssen aufzubauen. Am 4. Januar nahm dieser wie geplant seine Arbeit auf.

Aufgabe der Mitarbeiter des KOD ist, die Einhaltung der Verordnungen und Satzungen der Stadt Füssen im Außendienst zu überwachen und somit die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten (s. Infokasten). Dabei ist der KOD ausschließlich im Bereich der Ordnungswidrigkeiten tätig; die Verfolgung von Straftaten bzw. die Verbrechensbekämpfung ist Polizeisache.

Damit der KOD seine vielseitigen Aufgaben erfüllen kann, hat die Stadt Füssen zwei Teilzeitkräfte neu eingestellt und sechs Mitarbeiter von einer Dienstleistungsgruppe übernommen, die bereits in der Vergangenheit als Zeitarbeiter für die Stadt Füssen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs tätig waren. Insgesamt sind nun zehn Mitarbeiter der Stadt Füssen für den KOD zuständig, wobei neun davon Teilzeit arbeiten oder geringfügig beschäftigt sind. Eine Mitarbeiterin ist im Innendienst tätig, der Rest im Außendienst.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter hat alle Mitarbeiter des KOD am Montag im Rathaus begrüßt. Er wünschte Ihnen viel Erfolg und Spaß bei der Arbeit. Der Rathauschef freut sich, dass der KOD nun seine Arbeit aufgenommen hat und sagte: „Danke, dass Sie alle bei Wind und Wetter draußen sind und sich für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Füssen engagieren!“

Was der KOD überwacht:

Ruhender Verkehr
Reinigungs- und Sicherungsverordnung Sondernutzungssatzung
Altstadt-Fußgängerbereich-Satzung Werbeanlagensatzung
Grünanlagensatzung
Hundehaltungsverordnung Immissionsschutzverordnung
Baulärmverordnung Taubenfütterungsverbotsverordnung Ladenschlussverordnung Verkaufsstellenöffnungsverordnung
Marktsatzung und Marktordnung Badeverbotsverordnung
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz Ordnungswidrigkeitengesetz Kurbeitragskontrolle
Ordnungsdienst am Alatseeparkplatz an stark frequentierten Tagen

Vollzug und Überwachung der Hausrechte der Stadt Füssen (z.B. Sport- und Freizeitpark Weidach)

Text/Bild: PM Stadt Füssen

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