GesundheitLeben

Maskenpflicht und IGeL

Seit Wochen gilt in Deutschland „Maskenpflicht“. In öffentlichen Bereichen, zum Beispiel in Bus und Bahn oder in Geschäften, müssen Mund und Nase bedeckt werden, sei es durch einen Schal, eine Stoffmaske oder durch professionelle Schutzmasken. Die Masken sollen Flüssigkeitströpfchen abfangen, die beim Atmen und Sprechen in die Raumluft gelangen, und so die Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen.

Abstandsregeln gelten auch mit Maske

Die Anwendung von Masken wird vom Robert-Koch-Institut (RKI) und auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Besonders beachtet werden sollte, dass eine Mund-Nasen-Maske nicht zu einem falschen Sicherheitsgefühl führen darf. Hygiene- und Abstandsregeln gelten auch mit Maske. Darüber hinaus ist das korrekte Tragen der Maske wichtig, damit diese ihre Funktion erfüllen kann. In einem Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird der richtige Umgang mit der Gesichtsmaske erläutert.

Ausnahmeregelungen müssen individuell beurteilt werden

Viele Menschen mit Vorerkrankungen sehen das Tragen einer Mund-Nasen-Maske als problematisch an. Auch das RKI weist darauf hin, dass es Personen gibt, die aus medizinischen oder anderen triftigen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Hierbei sehen die Bundesländer unterschiedliche Ausnahmeregelungen aus der Maskenpflicht vor, zum Beispiel für Kinder, für Menschen mit Behinderungen oder aus medizinischen Gründen. Welche medizinischen Gründe das sein können, ist nicht festgelegt und lässt sich auch nicht pauschal beantworten. Ob gesundheitliche Gründe gegen einen Mund-Nasen-Schutz sprechen, muss der behandelnde Arzt individuell beurteilen. Aufgrund des erhöhten Atemwiderstandes kann das Atmen mit Maske beispielsweise für Personen mit Lungenerkrankungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen anstrengender sein und zu Problemen führen. Weitere Gründe können durch Masken verursachte Hautreaktionen oder beispielsweise psychische Belastungen sei

Wo können Ratsuchende Informationen erhalten?

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) erläutert, wo Sie sich über die Regelungen zur Maskenpflicht in ihrem Bundesland informieren können und unter welchen Umständen Betroffene gegebenenfalls auf eine Maske verzichten dürfen. Die einfachste Maßnahme, das Tragen der Maske zu vermeiden, ist, entsprechende Situationen zu vermeiden: Bitten Sie andere Menschen, für Sie einzukaufen und verzichten Sie nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel. Das ist für Menschen mit Risikofaktoren aktuell ohnehin sinnvoll.

Wer eine Maske trägt, sollte ein individuell geeignetes Modell wählen. Stoffmasken gibt es in unterschiedlichen Varianten, sie unterliegen keinen festgelegten Normen. Ein dünnes Tuch oder ein grobmaschiger Schal erfüllen gegebenenfalls die Vorgaben, ohne die Atmung zu beeinträchtigen. Medizinische Masken, wie zum Beispiel ein chirurgischer Mund-Nasen-Schutz oder sogenannte FFP-Masken, sollten weiterhin vor allem medizinischem Personal vorbehalten sein.

Vertragsärztliche Leistungen dürfen nicht zusätzlich Privat abgerechnet werden

Viele Ratsuchende wenden sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) mit Fragen zu der Operation von Grauem Star (Katarakt). Oft geht es dabei um individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), also Leistungen, die Betroffene selbst bezahlen müssen. Hierzu gehören zum Beispiel besondere Linsentypen oder spezielle Untersuchungs- oder Behandlungstechniken im Rahmen der Katarakt-Operation. Manchmal berichten Ratsuchende auch, dass ihre Ärzte ihnen die Nachsorge nach einer Katarakt-Operation privat in Rechnung stellen.

Grundsätzlich gilt bei der Katarakt-Operation, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Operation und für das Einsetzen einer Standard-Linse übernehmen. Ebenso tragen sie die Kosten für die erforderliche Vor- und Nachbehandlung. Die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Ophthalmologie fassen Empfehlungen zur Katarakt-Operation und zur Nachsorge zusammen. In den ersten postoperativen Tagen sollen demnach je nach Operationsverlauf und Befund mehrfach Kontrollen erfolgen, in den folgenden zwei Monaten in größeren Abständen und bei Komplikationen kurzfristig.

Nachkontrollen nach einer Katarakt-OP werden pauschal abgerechnet

Die Anzahl erforderlicher Nachuntersuchungen kann unterschiedlich sein. Die Kontrolluntersuchungen werden mit der Krankenkasse dabei nicht einzeln, sondern pauschal abgerechnet. Der Arzt erhält also gleich viel Geld, unabhängig davon, wie viele Nachuntersuchungen stattfinden. Die Vergütungshöhe entspricht dabei dem durchschnittlichen Fallaufwand und beinhaltet explizit auch mehrere Untersuchungstermine. Wenn Augenärzte den Patienten für die gängigen Nachuntersuchungen privat zur Kasse bitten, ist das aus Sicht der UPD grundsätzlich nicht gerechtfertigt. Diese Untersuchungen gehören zu den vertragsärztlichen Leistungen und können nicht zusätzlich privat abgerechnet werden.

Text: UPD / FA

Verwandte Artikel

Das könnte Dich auch interessieren
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"