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Zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit

Geld für erneuerbare Energien

Der Bund stellt über das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für die Verbesserung der bestehenden Zuschussförderung ab sofort und bis 2020 jährlich zusätzliche Bundesmittel i.H.v. 300 Millionen Euro zur Verfügung. Das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird noch attraktiver: Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, profitiert künftig von einer Aufstockung der Investitionszuschüsse, in Zahlen ausgedrückt 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Ab heute stehen zusätzlich über acht Jahre weitere 300 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Ein kräftiger Schub für die Energiewende. Füssen aktuell sprach mit dem Energieberater Max Endras der Firma Doser aus Füssen über das neue Förderungsprogramm und wer wirklich davon profitiert.

Ab 01. März 2013 gibt es ein neues Förderprogramm für Öko-Heizungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Für welche Öko-Heizungen genau gilt dieses Förderprogramm?

· Zur Förderung von Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien, das sind  thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche
· Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW, zum Beispiel Holzvergaser, Pelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen
· Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW

Das heißt, die von Ihnen genannten Heizungen werden bezuschusst mit einem günstigeren Kredit? Wie hoch kann der Kredit ausfallen?

Je nachdem, ob der Zinssatz bei Kreditzusage oder bei Antragseingang günstiger ist, wird der niedrigere Zinssatz festgeschrieben. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre – das erste Jahr ist in jedem Fall tilgungsfrei – zahlt man die Zinsen monatlich und nur auf den abgerufenen, tatsächlich genutzten Kreditbetrag. Sie können mit diesem Programm bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten wie Architekt, Beratungs- und Planungsleistungen, … finanzieren. Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Grundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung.

Wird der Antrag vor oder kann er auch nach dem Einbau der neuen Anlage gestellt werden?

Der Antrag muss bereits vor der Umstellung der Heizungsanlage bei der Hausbank gestellt werden. Nicht gefördert wird der Austausch von Heizungsanlagen, die nach dem 01.01.2009 installiert wurden.

Wer kann von diesem Förderprogramm  profitieren?

Jeder kann dieses Förderprogramm nutzen, wenn er durch Kauf Eigentümer eines Wohnraums wird, bereits Eigentümer eines Wohnraums ist und die Heizungsanlage austauschen will oder Energiedienstleister ist.

Was wird nicht gefördert, Herr Endras?

Wie bereits gesagt, die Heizungsanlagen, die nach dem 1.1.2009 installiert wurden, die Umschuldung bestehender Kredite, die Nachfinanzierung bereits begonnener/abgeschlossener Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen.

Ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich?

Der Förderkredit kann in Ergänzung zu Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm „Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genutzt werden. Dabei darf die Summe aus Kredit und Zuschuss die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Warum ist es notwendig, einen Energieberater hinzuzuziehen?

Jedes Haus ist individuell. Deshalb empfehlen wir von der Firma Doser, dass man vor Modernisierungsbeginn einen Energieberater mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die Immobilie beaufträgt. So erfährt man, wie die Energieeffizienz der Immobilie verbessert werden kann. Außerdem berät der Energieberater bei der Auswahl der richtigen Heizungsanlage. Bei der Dimensionierung der Heizung berücksichtigt man zum Beispiel die energetische Qualität der thermischen Gebäudehülle, wie zum Beispiel Fenster und Außenwanddämmung.

Text · Bild: Sabina Riegger

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