Menschen

Allerheiligen und die Ehrung der Toten

In Ruhe und Frieden

Füssen. Allerheiligen ist ein christliches Fest, an dem die katholische Kirche ihren Heiligen gedenkt. Dazu zählen nicht nur die Heiliggesprochenen, sondern auch diejenigen Heiligen, die von der Kirche unentdeckt geblieben sind. Das Allerheiligenfest wurde eingeführt, da es unmöglich war, jeden Heiligen an einem bestimmten Tag zu ehren. Um das neunte Jahrhundert herum erklärte deshalb Papst Gregor IV den 1. November zum Stichtag für das Allerheiligenfest. Heutzutage hat sich die Bedeutung des Feiertags etwas geändert, denn viele Gläubige gedenken zu diesem Anlass ihren verstorbenen Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten. Die einen besuchen an diesem Tag den Friedhof, andere stellen eine Kerze auf. Wie sieht es aber bei anderen Kulturen aus? Wie ehren diese ihre Toten? Und was passiert, wenn ein Muslim im Allgäu bestattet werden möchte? Füssen aktuell wagte einen Blick über den Tellerrand und bringt etwas Licht in diese Fragen.

Mit der Verabschiedung am Grab endet längst nicht die Verehrung für die Verstorbenen. Die Grabpflege, die Besinnung an diesem Ort der Ruhe und das Totengedenken haben eine Jahrtausendealte Tradition. Die Ägypter ehrten die Toten, indem sie Kränze auf die Gräber legten. Die Griechen pflanzten Lilien und Myrten auf die letzten Ruhestätten. Die alten Germanen beerdigten ihre Toten in heiligen Hainen, also kleinen Wäldern, die als besondere Kultstätten verehrt wurden. Die ersten Christen kannten mit den Katakomben zuerst nur unterirdische Grabstätten. Später wurden die Toten in der Kirche und dann auf dem Friedhof beerdigt. Erst im späten Mittelalter wurden die Friedhöfe, aus Platzmangel und aus Angst vor Seuchen, vor die Tore der Stadt gelegt und mit Bäumen, Sträuchern und Blumen bepflanzt.

Unterschiedliche Bestattungsformen

Alle Konfessionen und Religionen gehen im Umgang mit ihren Toten einen ähnlichen Weg. In China sorgen komplizierte Bestattungsrituale dafür, dass die Seele der Verstorbenen in den Himmel kommt und nicht als Geist weiterlebt. In Indien werden die Toten gewaschen und öffentlich verbrannt. Bei den Juden sind Erdbestattungen vorgeschrieben, da die Toten bis zur leiblichen Auferstehung am jüngsten Tage in ihren Gräbern ruhen müssen. In buddhistischen Familien werden die Toten zum Abschied im Haus aufgebahrt, im Anschluss verbrannt und dann der Erde übergeben. Auch im Islam gibt es genaue Regeln für die Begleitung beim Sterben. Die Gebete, die rituelle Waschung des Leichnams und die Beerdigung sind im Ablauf fest vorgegeben. Vor allem diese muslimischen Bestattungen werden in Deutschland immer häufiger durchgeführt, da die Zahl der in Deutschland lebenden Muslime ständig wächst. Für die Muslime ist, wie verständlicherweise für jeden Angehörigen einer bestimmten Religion, eine Bestattung nach ihren eigenen Bräuchen wichtig. Da jedoch einige Eigenheiten muslimischer Bestattungen den deutschen Richtlinien widersprechen, werden auch heute noch die meisten Bestattungen im Heimatland der Familie des Verstorbenen  durchgeführt. Dafür müssen die Toten in einem langwierigen Prozedere per Flugzeug überführt werden. Schon hier beginnen die Schwierigkeiten. Bei islamischen Bestattungen ist es vorgesehen, dass der Leichnam nach der traditionellen Waschung in ein Leinentuch gewickelt und so in einem Erdgrab beigesetzt wird. Der Leichnam weist dabei in Blickrichtung gen Mekka. Die Beisetzung soll bei der islamischen Bestattung umgehend nach Eintreten des Todes stattfinden, also möglichst bereits am Todestag.

Muslimische Bestattungen im Allgäu

In den letzten Jahren hat in Deutschland und Österreich ein Umdenken stattgefunden. Viele Riten anderer Religionen sind per Gesetz verboten. Deutsche Gesetze schreiben eine Beerdigung im Sarg oder einer Urne vor. Eine islamische Bestattung in einem Leinentuch ist nicht erlaubt. Da sich jedoch selbst die Toten auf postmortale Religionsfreiheit berufen können, welche in Deutschland im Grundgesetz verankert ist, haben in den letzten zehn Jahren alle Bundesländer ihre Gesetze über das Leichen-, Friedhofs- und Bestattungswesen wesentlich überarbeitet, um den besonderen Bedürfnissen anderer Religionen entgegen zu kommen. Einige Bundesländer haben den Sargzwang abgeschafft, auf bayerischen Friedhöfen besteht dieser aber noch. In Österreich wurde in Wien am 3. Oktober 2008 der erste rein islamische Friedhof eröffnet. Auch in Reutte ist seit einigen Jahren im Kapellenbichl ein eigenes Grabfeld für Muslime vorgesehen, das aber noch nicht in Anspruch genommen wurde. Auf den Allgäuer Friedhöfen sind noch keine besonderen Vorkehrungen getroffen worden. Auf Nachfrage in den Gemeinden Füssen, Steingaden, Nesselwang, Pfronten und Halblech versicherte man aber, dass bei etwaigen Problemen eine Lösung gefunden werden würde. Jeder, der in einer dieser Gemeinden wohnhaft ist, hat nach deutschem Recht auch Anspruch auf eine Bestattung auf dem örtlichen Friedhof. In Füssen besteht beispielsweise die Möglichkeit zur Bestattung in einem reinen und undekorierten Holzsarg. Der Leichnam des Verstorbenen darf dabei in einem traditionellen Leichentuch beerdigt werden. „Wir halten uns nach den uns gegeben Möglichkeiten an die Gepflogenheiten der Betroffenen“, versichert uns Thomas Klaus, Geschäftsführer vom Bestattungsinstitut Klaus in Füssen und Verantwortlicher für die Friedhofspflege in Füssen und Hopfen am See.

 

Text: Sven Köhler · Bild: Sabina Riegger

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