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Durststrecke für Betriebe und Facharbeiter

Heinz Hipp: »Kurzarbeit ist eine entscheidende Maßnahme«

Krisen hat es immer schon gegeben. Amtstellenleiter Heinz Hipp von der Agentur für Arbeit in Füssen, hat eine Statistik aufgestellt, in der konkrete Zahlen der Arbeitsmarktsituation in Füssen und Umgebung ab 1955 bis jetzt detailliert aufgelistet sind. Die Ölkrise und regionale Entwicklungen, mitunter auch die Politik, spielten dabei eine große Rolle. In Füssen und Umgebung waren dies unter anderem die Krise in den metallverarbeitenden Betrieben und danach der Konkurs des Festspielhauses. Füssenaktuell wollte wissen, wie die Kurzarbeit finanziert wird und was sie tatsächlich für den Arbeitgeber und -nehmer bedeutet. 

 

 

Amtsstellenleiter er Agentur für Arbeit einz Hipp:
„Die Krise müssen wir überstehen. Diese Idee die Kurzarbeit attraktiv zu machen ist ein entscheidender Punkt gewesen. wenn nicht gar der wichtigste. Unser Kapital sind die Facharbeiter und die müssen wir halten. Die Arbeitslosigkeit wird steigen aber nicht so stark durch diese Maßnahmen.“

Wie sieht die Arbeitsmarkt Situation in Füssen und Umgebung aus?

Im Februar hat sich die Arbeitsmarktsituation etwas verschlechtert. Hier schlägt der Einbruch durch, allerdings nicht so gravierend, da einige Firmen Kurzarbeit haben. Dadurch kommt es nicht zu Entlassungen.  

Sie sprechen von Kurzarbeit. Gibt es Anforderungen, die ein Betrieb erfüllen muss, um Kurzarbeit anzumelden?

Ja, es müssen sozial- und arbeitsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel wenn ein Drittel der Arbeitnehmer mehr als zehn Prozent ihres Bruttoentgelts verliert. Der Arbeitsausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen oder unabwendbaren Ereignissen beruhen. Wirtschaftliche Gründe sind jetzt in Rezessionszeiten zum Beispiel Auftragsmangel oder die Insolvenz eines Großkunden. Außerhalb von Rezessionszeiten könnte dies beispielsweise Rohstoffmangel sein.


Welche Leistungen erhält der Arbeitnehmer?

Neben dem entsprechend der Kurzarbeit reduzierten Arbeitsentgelt erhält der betroffene Arbeitnehmer je nach Familienstand während des Bezugszeitraums des Kurzarbeitergelds von der Bundesagentur Leistungen in Höhe von 67 Prozent, erhöhter Leistungssatz mit Kind bzw. 60 Prozent, allgemeiner Leistungssatz ohne Kind der Nettoentgeltdifferenz.  

Wie sieht das mit den Sozialversicherungen aus?
Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungsbeiträge werden weitergezahlt, so dass der Arbeitnehmer dort keine Ansprüche verliert. Für die Zeit, die der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt ist, muss er die Sozialversicherungsbeiträge aber wie üblich anteilig tragen.

Wie wird der Arbeitgeber entlastet?

Die Arbeitgeber bekommen dieses und nächstes Jahr bei Kurzarbeit die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit zurück. Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit können den Arbeitgebern auf Antrag sogar die vollen Sozialversicherungs­beiträge erstattet werden.

Wie lange ist eine Kurzarbeit möglich?

Grundsätzlich 1,5 Jahre. Verlängerungen sind möglich. Somit kommt man den Arbeitgebern entgegen, deshalb auch noch die geringe Arbeitslosigkeit vom letzten Jahr.

Wie wird das Kurzarbeitergeld finanziert?

Das Kurzarbeitgeld wird aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert. Aus dem Konjunkturprogramm werden die Sozialversicherungen des Arbeitnehmers gezahlt.

Ist denn so viel Geld in der Bundesagentur für Arbeit da, um diese Zeit zu überbrücken, nachdem die Abgaben für die Arbeitslosenversicherung gesunken sind?

Zur Zeit haben wir jeden Monat einen Stellenzugang von 69 Plätzen. Zwischen 250 und 300 Menschen melden sich jeden Monat arbeitslos. Wir haben in letzter Zeit die Hälfte des Bestandes integriert. Dass bedeutet konkret, dass die Dauer der Arbeitslosigkeit kontinuierlich gesenkt wurde und somit Geld eingespart werden konnte. Diese Rücklage ermöglicht nun diese staatliche Hilfe.  

Gibt es Branchen, die generell von der Kurzarbeit ausgeschlossen sind?

Grundsätzlich kann Kurzarbeit von jeder Branche in Anspruch genommen werden. Die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist nur in Betrieben zulässig, in denen regelmäßig mindestens ein Arbeitnehmer, auch Auszubildender, beschäftigt ist.
Ist die Krise mit den letzten irgendwie vergleichbar? Nein,es ist eine Weltwirtschaftskrise. Ich habe in den fast 40 Jahren meiner Tätigkeit in der Bundesagentur für Arbeit, diese Erscheinungsform wie wir sie jetzt haben, noch nie gehabt.


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