
Füssen passt Kindergartengebühren an
wegen Wegfalls staatlicher Zuschüsse
Die Stadt Füssen passt zum 1. Januar 2027 die Benutzungsgebühren für ihre beiden städtischen Kindergärten Zwergenburg in Hopfen am See und in Weißensee an. Hintergrund ist der Wegfall des staatlichen Elternbeitragszuschusses in Höhe von 100 Euro monatlich je Kind sowie die allgemeine Kostenentwicklung.
Die Bayerische Staatsregierung hat den bisherigen Elternbeitragszuschuss zum 1. Januar 2027 aufgehoben. Die Mittel fließen künftig in eine verbesserte Finanzierung aller Betreuungsformen von der Kinderkrippe über den Kindergarten bis zum Hort. Ziel ist es, die Qualität nachhaltig zu stärken und zusätzliche pädagogische Kräfte zu finanzieren. Bis 2030 investiert der Freistaat hierfür zusätzlich rund drei Milliarden Euro.
vDie Stadt Füssen gleicht den Wegfall des staatlichen Zuschusses vollständig aus. Die Benutzungsgebühren werden zum 1. Januar 2027 zunächst um genau 100 Euro abgesenkt. Für die Eltern bleibt die monatliche Belastung dadurch zunächst unverändert. Da die Kosten der Kindertageseinrichtungen deutlich gestiegen sind, erfolgt eine moderate Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung.
Die Gebührenentwicklung: Ab 1. Januar 2027 beträgt die Mindestbuchungszeit 100 Euro monatlich. Ab 1. September 2027 erfolgt eine Anpassung von fünf Euro auf 105 Euro. Ab 1. September 2028 steigt die Gebühr um weitere 5 Euro auf 110 Euro. Damit bleibt der Beitrag um 90 Euro unter der ursprünglich geplanten Gebühr von 200 Euro. Die Entwicklungsschritte wurden mit den Elternbeiräten abgestimmt.
Die Stadt trägt weiterhin den überwiegenden Teil der Betreuungskosten. Die jährlichen Gesamtkosten liegen bei rund 12.768 Euro je Kind. Rechnerisch müssten Eltern bei kostendeckender Finanzierung zusätzlich 251 Euro pro Monat aufbringen – eine Belastung, die ausdrücklich nicht gewollt ist. Dieser Aufwand wird aus den allgemeinen Haushaltsmitteln genommen. Selbst nach der Gebührenanpassung werden den Eltern rechnerisch weiterhin rund 211 Euro pro Monat nicht in Rechnung gestellt. Insgesamt beteiligt sich die Stadt Füssen 2026 mit rund 3,734 Millionen Euro an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung – eine der größten finanziellen Leistungen für Familien.
Mit der Gebührenregelung werden die Auswirkungen der staatlichen Entscheidung für die Eltern vollständig abgefedert und gleichzeitig eine maßvolle Anpassung an die Kostenentwicklung vorgenommen. So bleibt die Kinderbetreuung qualitativ hochwertig, wirtschaftlich tragfähig und für Familien bezahlbar.
Text: FA/pm · Foto: envato



