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Fernpass-Tunnel (B179) genehmigt – und die Maut kann kommen: 14 Euro pro Fahrt geplant

Mehrere Hürden stehen aber noch aus

Das Amt der Tiroler Landesregierung hat am 2. Juli 2026 die naturschutzrechtliche Bewilligung für den Bau des Fernpasstunnels erteilt. Damit ist eine der zentralen behördlichen Voraussetzungen für das Infrastrukturprojekt an der B179 Fernpassstraße erfüllt. Die Straßenbaugenehmigungen waren bereits im Sommer 2025 rechtskräftig geworden. Vor einem tatsächlichen Baubeginn fehlen allerdings noch die wasser- und die forstrechtliche Bewilligung – beide Verfahren laufen separat.

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Was gebaut werden soll

Der geplante Fernpasstunnel verbindet auf einer Länge von rund 1,4 Kilometern die steil ansteigende Fernpassstraße unterhalb der Passhöhe: Er beginnt südlich der Haarnadelkehre bei Streckenkilometer 7,8 und mündet bei Kilometer 12,4 wieder in die bestehende Trasse. Der Tunnel wird dreispurig ausgeführt – zwei Fahrstreifen bergwärts Richtung Reutte, einer bergabwärts Richtung Nassereith –, ergänzt durch einen befahrbaren Rettungsstollen.

Zum Gesamtprojekt gehören darüber hinaus neue Zulaufstrecken an beiden Portalen, Knotenpunkte zur Anbindung an die Bestandsstrecke, ein Lawinendamm nahe dem Nordportal, temporäre Bau- und Ersatzstraßen sowie eine Mautstation. Im Bereich des Südportals ist außerdem eine sogenannte „technische Schüttung“ aus Tunnelausbruchsmaterial vorgesehen, die als Unterbau für eine Brückenkonstruktion dient.

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Die Maut kommt – auch für Pendler und Anwohner

Mit dem Tunnel kommt die Maut. Laut einem Bericht des ADAC vom Februar 2025 hat die Tiroler Landesregierung beschlossen, nach Fertigstellung des Tunnels eine Durchzugsmaut für den gesamten Fernpass-Bereich – also sowohl Tunnel als auch Passstraße – einzuführen. Demnach soll eine einfache Pkw-Fahrt 14 Euro kosten; für Vielfahrer ist eine Jahreskarte für 140 Euro vorgesehen. Die endgültige Höhe der Gebühr ist allerdings noch nicht festgelegt. Für Reisende aus dem Raum Füssen, die regelmäßig nach Innsbruck fahren, bedeutet das: Mit Hin- und Rückfahrt wären pro Fahrt 28 Euro fällig.

Die Mautstationen sollen laut ADAC am Blindsee sowie in Nassereith eingerichtet werden – was auch dem Bescheid entspricht, der die Mautstation in diesem Bereich detailliert beschreibt. Ursprüngliche Überlegungen, Anwohnerinnen und Anwohner von der Mautpflicht zu befreien, sind laut ADAC vom Tisch: Eine solche Ungleichbehandlung würde gegen EU-Recht verstoßen.

Der ADAC sieht im Tunnel zwar Vorteile für die Verkehrssicherheit und die Stausituation, bewertet die Mautpflicht aber als zusätzliche finanzielle Belastung für Autofahrende. Außerdem warnt der Club vor möglichem Ausweichverkehr auf Nebenstraßen und vor negativen Auswirkungen auf Tourismus und Berufspendler in der Region. Die Tourismuswirtschaft selbst befürchte, dass besonders Tagesausflügler und Skifahrende auf andere Ziele ausweichen könnten.

Bis zu 30.000 Fahrzeuge nutzen die Fernpassroute an Spitzentagen – nicht zuletzt deshalb, weil die Strecke bislang eine der wenigen mautfreien Möglichkeiten für Transitreisende von Deutschland nach Italien darstellt.

Warum überhaupt eine Naturschutzgenehmigung nötig war

Zuständig war die Abteilung Umweltschutz der Tiroler Landesregierung, weil das Vorhaben Uferschutzbereiche von Fließ- und Stillgewässern berührt – darunter den Gurglbach – sowie Auwälder im Trassenbereich. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung hingegen ist nicht erforderlich: Das hatte die Landesregierung bereits 2018 in einem gesonderten Feststellungsverfahren entschieden.

Der 52-seitige Bescheid hält unmissverständlich fest, dass das Vorhaben erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft verursacht. Im Einzelnen werden folgende Beeinträchtigungen beschrieben:

29 geschützte Pflanzenarten sind direkt betroffen, darunter Orchideenarten wie das Rote Waldvögelein, die Rotbraune Stendelwurz sowie Eibe und Spirke. An Pflanzengesellschaften gehen rund 19.385 Quadratmeter eines geschützten Fichten-Buchen-Tannen-Waldes sowie Teile weiterer geschützter Lebensraumtypen verloren. Der dauerhafte, nicht wiederherstellbare Waldverlust – nach Abzug aller geplanten Aufforstungen – beträgt 4,07 Hektar.

45 geschützte Vogelarten sind betroffen. Am stärksten trifft es das streng geschützte Haselhuhn: Im Bereich des Südportals geht ein vollständiges Brutrevier verloren, was laut Gutachten fünf bis zehn Prozent der lokalen Haselhuhn-Reviere entspricht. Eine Wiederbesiedlung des rekultivierten Geländes sei erst nach Ablauf der Bauzeit plus mindestens 50 Jahren zu erwarten. Ebenfalls betroffen sind Schwarz-, Grün- und Grauspecht, Waldkauz, Baumpieper sowie zahlreiche weitere Arten. Darüber hinaus kommen im Projektgebiet geschützte Amphibien, Reptilien – darunter Schlingnatter und Kreuzotter –, Fledermäuse sowie mehrere Schmetterlingsarten vor.

Das Landschaftsbild wird durch die geplante Mautstation – bis zu 57 Meter breit und rund 360 Meter lang – sowie durch massive Hangsicherungen dauerhaft verändert. Diese Eingriffe sind, so der Bescheid, nicht reversibel.

Die Behörde stuft die Beeinträchtigungen der Schutzgüter Artenreichtum, Naturhaushalt und Landschaftsbild ausdrücklich als „stark“ ein. Dennoch kommt sie nach einer Interessenabwägung zu dem Ergebnis, dass die öffentlichen Interessen überwiegen: Konkret nennt der Bescheid die Sicherstellung einer ganzjährig verlässlichen Verbindung des Außerferns mit dem Inntal, die Verbesserung der Verkehrssicherheit, den Abbau von Stausituationen sowie die Reduktion von Lärm- und Schadstoffbelastung für die Anwohner. Das Projekt ist Bestandteil des vom Tiroler Landtag beschlossenen „Fernpass-Pakets“.

Die Genehmigung ist an umfangreiche Nebenbestimmungen geknüpft. So müssen Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeit der Vogelarten erfolgen – in der Regel vom 1. August bis 15. Februar des Folgejahres. Vor jedem Baubeginn sind betroffene Flächen unter Aufsicht einer ökologisch fachkundigen Person freizumachen; Amphibien, Reptilien und bestimmte Schmetterlingsarten müssen abgesammelt und umgesiedelt werden. Das gesamte Projekt wird durch eine ökologische Baubegleitung überwacht, die der Behörde jährliche Zwischenberichte vorzulegen hat.

Für die Wiederherstellung der betroffenen Lebensräume sind umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben: darunter die Anlage von Amphibienteichen, Gerölllinsen, Strauchgürteln und Totholzhaufen sowie Aufforstungen auf rund 3,82 Hektar mit Spirken und 6,89 Hektar mit Mischwald einschließlich Eiben. Außerdem ist ein konsequenter Waldumbau zugunsten des Haselhuhns vorgesehen.

Wirtschaftliche Dimension

Der Standortanwalt für Tirol bezifferte im Rahmen der mündlichen Verhandlung Ende Mai 2026 den wirtschaftlichen Effekt: Bei Nettoinvestitionen von rund 133 Millionen Euro entstehe ein Wertschöpfungseffekt von rund 86 Millionen Euro, davon etwa 30 Millionen Euro in der Region. Der induzierte Beschäftigungseffekt liege bei über 1.000 Arbeitsplätzen. Über die künftigen Mauteinnahmen sollen weitere Investitionen in die Fernpassstraße in Höhe von rund 500 Millionen Euro finanziert werden.

Kritische Stimmen im Verfahren

Der Landesumweltanwalt brachte im Verfahren erhebliche Bedenken vor. Er verwies auf eine Bürgerprotestbewegung im Außerfern, dokumentiert durch mehrere tausend Unterschriften, und bezweifelte die Vereinbarkeit des Projekts mit dem Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention, das auf den Verzicht neuer hochrangiger Transitstraßen abzielt. Außerdem warnte er vor dem Effekt des „induzierten Verkehrszuwachses“: Erfahrungsgemäß generiere jede Kapazitätserweiterung auch zusätzlichen Verkehr. Ergänzend regte er eine digitale Mautlösung ohne stationäre Mautstation an, wie sie bereits in anderen Alpenländern eingesetzt wird.

Die Behörde wies die Einwände zurück. Die Fernpassstraße sei keine „hochrangige Straße“ im Sinne der Alpenkonvention, da sie weder Autobahn noch mehrspurige kreuzungsfreie Straße sei und nach wie vor durch Ortsgebiete mit entsprechenden Tempolimits verlaufe. Eine Kapazitätserhöhung sei nicht gegeben, weil die Engstelle Fernstein unverändert bestehen bleibe. Eine rein digitale Maut sei technisch nicht umsetzbar, wie die Antragstellerin glaubhaft dargelegt habe.

Was noch fehlt – und wann es losgeht

Die naturschutzrechtliche Bewilligung ist eine von mehreren erforderlichen Genehmigungen. Noch ausstehend sind die wasserrechtliche und die forstrechtliche Bewilligung, die in gesonderten Verfahren erteilt werden müssen. Erst wenn auch diese vorliegen, kann mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden.

Hinzu kommt: Gegen den Bescheid vom 2. Juli 2026 kann binnen vier Wochen Beschwerde beim Tiroler Landesverwaltungsgericht eingelegt werden. Eine rechtzeitig eingebrachte Beschwerde hätte aufschiebende Wirkung. Ob der Landesumweltanwalt oder andere Verfahrensparteien von diesem Rechtsmittel Gebrauch machen werden, war bei Redaktionsschluss nicht bekannt.

Die Bauvollendungsfrist ist laut Bescheid auf vier Jahre nach Arbeitsbeginn festgesetzt.

Text: Sven Ademi · Foto: envato · Quellen: Bescheid der Tiroler Landesregierung, Abt. Umweltschutz, Zl. U-NSCH-11/195/39-2026, datiert 2. Juli 2026; ADAC; ergänzende Informationen von Dipl.-Ing. Hannes Ehrenbrandtner

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