Auto

Blitzer-Apps sind nicht verboten

Blitzer-Apps warnen vor Radarfallen. Doch sind sie überhaupt erlaubt? Mehrere Bundesländer haben im Bundesrat Vorschläge eingebracht, um sie zu verbieten, doch die Bundesregierung lehnt ein generelles Verbot ab. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt diese Entscheidung, weist aber auch auf die generelle Regelung zur Nutzung hin.

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Blitzer-Apps sind ausschließlich vor der Fahrt oder in längeren Fahrpausen zu verwenden, da sie ablenken und so ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr darstellen, betont der AvD. Außerdem gilt natürlich: Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten grundsätzlich beachtet werden.

In Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

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Das bedeutet, dass die Blitzer-App grundsätzlich auf das Smartphone heruntergeladen werden kann. Während der Fahrt darf sie allerdings nicht genutzt werden, nach neuerer Rechtsprechung auch nicht durch einen Beifahrer, wenn der Fahrer von der Warnung profitiert, betont der AvD.

Wer eine entsprechende App dennoch während der Fahrt nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von in der Regel 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Der Versuch, Blitzer-Warner gänzlich zu verbieten, wird damit begründet, dass die Polizei eine unerlaubte Nutzung nur schwer nachweisen kann. Das gelingt eigentlich nur dann, wenn auf dem Radarfoto auch das benutzte Handy sichtbar ist. Zudem können Autofahrer im Fall einer Straßenkontrolle ein Aushändigen des Smartphones ohne erkennbaren Grund verweigern. Der AvD empfiehlt, während der Fahrt legale Informationsquellen wie Radio oder Navis zu nutzen.

Text: pm/aum

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