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Der grüne Pfeil

Das Ampelmännchen und der grüne Pfeil sind zwei Verkehrs-zeichen, die die DDR überlebt haben. So mancher Tourist, der vor 1990 im Osten Deutschlands unterwegs war, an einer roten Ampel stand und nach rechts abbiegen wollte, wurde wegen Letzterem schon mal angehupt. Heute ist es auch im Westen der Republik hin und wieder immer noch der Fall, denn das Verkehrsschild mit dem grünen Pfeil haben einige Autofahrer immer noch nicht verinnerlicht. Er sorgt weiterhin für Unsicherheit und falsches Verhalten.

Der aus der ehemaligen DDR übernommene grüne Pfeil unterscheidet sich vom grünen Richtungspfeil in einer Ampelanlage. Während Letzterer im doppelten Sinne des Wortes „grünes Licht“ gibt und Rechts- oder Linksabbiegern den gefahrlosen Richtungswechsel ohne Gegenverkehr signalisieren, darf am Verkehrszeichen „Grünpfeil“ (Zeichen 720) nicht einfach drauf losgefahren werden. Kraftfahrer dürfen dann zwar auch bei Rot an einer Ampel nach rechts abbiegen, müssen aber vorher anhalten und sich vergewissern, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern, gefährden oder ihnen die Vorfahrt nehmen.

Befindet sich unter der Ampel noch ein Stoppschild, muss das Fahrzeug an der vorgegebenen Haltelinie komplett zum Stillstand kommen. Nach dem Stopp kann es zudem nötig sein an, der danach folgenden sogenannten Sichtlinie noch einmal anzuhalten, wenn etwa eine Kreuzung erst von dort aus vollständig ein- und übersehbar wird. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften sieht der Bußgeldkatalog sehr hohe Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg vor. Der „grüne Blechpfeil“ ist übrigens auch in der ehemaligen DDR erst 1978 eingeführt worden. Und auch nach der Wiedervereinigung vergingen noch vier Jahre, bis das Verkehrszeichen in der gesamten Bundesgebiet eingeführt wurde.

Text: aum · Foto: Autoren-Union Mobilität/Goslar Institut

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