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Bußgeld aus dem Ausland

Ein zugesandter Bescheid nach Geschwindigkeitsmessung auf Straßen im Ausland oder ein Zettel, der am Urlaubsort hinter dem Scheibenwischer klemmt, muss in Deutschland nicht folgenlos bleiben. Ausländische Bußen sind seit einigen Jahren im Heimatland des Betroffenen vollstreckbar. Das Amt leitet das Ersuchen nach Feststellung an den Betroffenen zur Stellungnahme oder Bezahlung der Buße weiter. Man sollte in jedem Fall auf die Vorhaltung reagieren, denn nur so erhält man sich alle rechtlichen Möglichkeiten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Verkehrsübertretungen im Ausland nur nach Maßgabe eines EU-Übereinkommens vollstreckt werden können. Deshalb zieht ein im Ausland verhängtes Fahrverbot oder ein Fahrerlaubnisentzug keinen Eintrag im Flensburger Register in Deutschland nach sich. Aber aufgepasst: Ein „Freibrief“ für verkehrswidriges Verhalten ist das nicht.

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