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Erfrischend einfach!

Corona wirft noch immer Fragen über Fragen auf … Dürfen wir oder dürfen wir nicht, wie hoch ist der Inzidenzwert und überhaupt, welche Regeln gelten wann: Das könnte noch ewig so weitergehen. Es ist einfach viel zu verwirrend, unser Lock-Down-Jojo, unser Impftermin-Orakel und das Zuständigkeiten-Ping-Pong. Ein wenig erinnert die Corona-Strategie an das altehrwürdige Cricket-Spiel. Bei diesem Sport – so sagt man – kennen weder die Spieler noch die Schiedsrichter wirklich alle Regeln so ganz genau. Nun, dabei wäre es doch so leicht: wir lieben es einfach! Klare, verständliche Ansagen, scharf umrissene Wegvorgaben, eine Strategie, die diesen Namen auch wirklich verdient. Kurz gesagt: Wir wollen Sicherheit bei unserem Tun!

Und damit sind wir beim Thema: Gastronomen, Hoteliers, Friseur-Salons, Museen und allerlei andere Geschäfte mit Publikumsverkehr haben bis dato ein enormes Problem mit der Rechtssicherheit bei der Nachverfolgung von Gästen im Corona-Fall. Wir erinnern uns an diverse Gästelisten dieser Geschäfte, die von „Max Mustermann“, „Donald Duck“ oder einem Herrn „Pitt Brett“ nebst Gemahlin besucht wurden. Oder die jeweiligen Kontaktlisten lagen – entgegen jedwedem Datenschutz – offen, für jeden lesbar, herum. Nun, was passiert dann? Wer haftet bei unrichtigen Angaben, wenn ein paar Tage später ein Corona-Ausbruch eine Nachverfolgung nötig macht und ein Herr Pitt Brett nicht ausfindig gemacht werden kann? Richtig, einzig und allein der Gastgeber – und zwar in nicht unerheblichem Umfang. Zurzeit sind es pro Verstoß satte 1.000 Euro. Und genau hier greift die neu entwickelte App „checkin“ von Thorsten Dischereit und Richard Balla. Die App bietet den Gastgebern den nötigen DSGVO-konformen Datenschutz und vor allem Rechtssicherheit.

Und was bietet „checkin“ mir als Gast?
Für uns nicht „Digital-Natives“ das Beste zuerst: die App ist fast schon erschreckend einfach zu installieren. Einfach runterladen, beim Öffnen der App Namen, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eingeben und schon ist Mann/Frau bereit. Das dauert keine 1 ½ Minuten. Danach bekommt man seinen persönlichen Code, der einem QR-Code zwar ähnelt, allerdings keiner ist, denn er ist ausschließlich vom Gastgeber-Pendant, dem checkin.systems lesbar. Dieses Gegenstück zum „checkin“, das „checkin.systems“, hat sich nämlich bereits der Gastgeber runtergeladen. Dann kann es schon losgehen. Beim Betreten des Lokals, Salons, Museums einfach die App öffnen, den Code an das Gerät des Gastgebers hinhalten, der erfasst die Tischnummer und die Personenzahl und das war´s schon.

Was zeichnet „checkin“ gegenüber den anderen, zahllosen Apps aus, die teils recht prominent beworben werden?
Es ist die schlicht geniale Einfachheit dieser App, die schon bei der Blitz-Installation deutlich wird. „Checkin“ sendet keinerlei Positionsdaten an fremde Server. Sie liegt ohne irgendeine Online-Verbindung einfach (ganz still) auf dem Handy. Die App will bei der Installation keinerlei Zugriff auf Kontakte oder Fotos und es gibt keine Werbe-Pop-Ups. Die Daten werden drei Monate auf einem deutschen Server gespeichert, der von Dischereit und Balla selbst gehostet wird und auch nur von ihnen abrufbar ist.

Was bringt „checkin.systems“ dem „Gastgeber?
Für 15 Euro im Monat bietet die App dem Unternehmen DSGVO-Rechtssicherheit, macht dabei sämtliche Papier- und PC-Listen überflüssig und registriert die Gäste in Sekundenschnelle. Erst einmal wollen Dischereit und Balla die heimatliche Region mit der App versorgen, wobei auch schon erste überregionale Erfolge zu verbuchen sind. So haben sowohl die Füssener Werbegemeinschaft als auch der BdS Bayern ihre Unterstützung zugesagt und eine Seniorenheim-Kette in NRW ist ebenfalls bereits mit dabei. Ansonsten heißt es: Mundpropaganda. Wir drücken die Daumen!

Weitere Infos zur App finden Sie hier: https://checkin.systems/

Text · Foto: Harald Birkholz

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