Coronavirus

Maskenpflicht am Hopfensee

Konsequenz für Besucheransturm im südlichen Ostallgäu

Auf Grund des aktuell großen Besucherandrang auf die Gemeinden im südlichen Landkreis kann insbesondere an der Uferstraße am Hopfensee nicht mehr der aus Infektionsschutzgründen notwendige Mindestabstand gewahrt werden. Das Landratsamt Ostallgäu ordnet daher für die Uferstraße innerorts in Hopfen am See eine Maskenpflicht an.

Die Maskenpflicht dort gilt ab sofort bis vorerst 17. Januar 2021. 

„Wir erleben entlang der Alpenkette aufgrund des Besucherandrangs gerade ein regelrechtes Chaos. Das ist nicht nur infektionsschutzrechtlich bedenklich, sondern verursacht auch Verstöße gegen Parkverbote oder Naturschutzrecht“, sagt Landrätin Maria Rita Zinnecker. „Zusätzlich zur Anordnung der Maskenpflicht am Hopfensee durch den Landkreis wird es eine konzertierte Aktion der Polizei an so genannten Hotspots geben. Die Gemeinden können zum Beispiel mit Parkplatzschließungen gegensteuern. Außerdem habe ich den Bayerischen Innenminister dringend um seine Unterstützung gebeten.“

Text · Foto: Landratsamt Ostallgäu

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