
Geld vom Staat jetzt beantragen
Vereinspauschale 2026 für Sport- und Schützenvereine
Die Vereinspauschale hilft den Vereinen, ihre vielfältigen Aufgaben zu finanzieren. Für das Jahr 2026 sollten die Ostallgäuer Sport- und Schützenvereine die Vereinspauschale bis spätestens 2. März beantragen. Bis dahin müssen die Anträge zusammen mit den gültigen Übungsleiterlizenzen vollständig beim Landratsamt Ostallgäu vorliegen. Anträge und Unterlagen, die nach dem 2. März 2026 eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Berechnet wird die Vereinspauschale auf der Grundlage von Mitgliedereinheiten und Übungsleiterlizenzen. Jugendliche Mitglieder bis 26 Jahre zählen zehnfach, Mitglieder ab 27 Jahre einfach (Ausnahme behinderte Mitglieder – zehnfach) und die Übungsleiterlizenzen grundsätzlich 650-fach (Zusatzlizenzen A- und B-Lizenzen je 325-fach). Übungsleiter, die bei mehr als einem Verein tätig sind, können ihre Lizenzen auf maximal zwei Vereine aufteilen. Hierzu bedarf es einer Lizenzerklärung
Weitere Informationen für Vereine gibt es beim Landratsamt Ostallgäu (telefonisch unter 08342 911-264 oder per E-Mail: ilka.koegel@lra-oal.bayern.de).
Der Antrag ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.ostallgaeu.de abrufbar.
Text: FA/pm



