Kurz berichtet

Vogelgrippe auch im Landkreis Ostallgäu

Bei Wildvögeln wurde der Geflügelpest-Virus nachgewiesen

Das Veterinäramt erhielt den Befund, dass fünf Schwäne positiv auf das Influenza A H5-N1-Virus getestet wurden. Der Bestätigungsbefund des nationalen Referenzlabors am Friedrich-Löffler-Institut (FLI) steht noch aus. Die Schwäne wurden zuvor am Premer Lechsee gefunden und zur weiteren Untersuchung an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gebracht. 

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Um einen Ausbruch in Nutzgeflügelhaltungen zu verhindern, ist die konsequente Umsetzung von sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen entscheidend. Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen durch den Tierhalter eingehalten werden. Dies gilt besonders für Geflügelhaltungen mit Auslauf und für Freilandhaltungen, bei denen es direkte Kontaktmöglichkeiten zwischen Haus- und Nutzgeflügel und Wildvögeln gibt. Diese Maßnahmen sind auch für kleinere Geflügelhaltungen umzusetzen:

  • kein Betreten von Geflügelbeständen durch betriebsfremde Personen
  • betreten durch den Halter nur mit betriebseigener Kleidung und unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen
  • kein Entweichen von Nutzgeflügel aus der Haltung
  • wildvogelsichere Lagerung von Futter und Einstreu
  • kein Füttern von Wildgeflügel
  • konsequente Schadnagerbekämpfung


Eine Verpflichtung zum Aufstallen des Geflügels ist nach Einschätzung der Fachstellen angesichts des aktuellen Seuchengeschehens noch nicht geboten. Grundsätzlich gelten HPAI-Viren, die Auslöser der Geflügelpest, als potenziell zoonotische Erreger, das Risiko einer Übertragung auf den Menschen wird jedoch als gering eingestuft. Generell sollten tote Vögel aber nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist, müssen die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhalter im Landkreis Ostallgäu verpflichtet sind, dem Veterinäramt unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere ihre Tierhaltung anzuzeigen.

Text: FA/pm

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