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Gemeinden profitieren von Zuschüssen für den Straßenunterhalt

Das Landratsamt hat knapp 2,5 Millionen Euro aus staatlichen Quellen verteilt, um die Unterhaltung der Gemeindestraßen in denjenigen Gemeinden zu unterstützen, die nicht an der örtlichen Kraftfahrzeugsteuer beteiligt sind.

Die Kommunen erhalten Pauschalbeträge basierend auf den Längen der bestehenden Gemeindestraßen. Diese wurden im Januar 2015 unter Beachtung aller Veränderungen, die sich seitdem ergeben haben, fortgeschrieben und bilden auch die Grundlage für die Festbeträge im Jahr 2023. Diese Mittel dienen in erster Linie dem ordnungsgemäßen Unterhalt der Straßen, die die Kommunen als Träger des Straßenbaues gewährleisten müssen.

Zuweisungen wurden im Einzelnen an folgende Kommunen geleistet:

Aitrang52.800 €
Baisweil28.100 €
Bidingen50.500 €
Biessenhofen59.800 €
Buchloe139.200 €
Eggenthal47.500 €
Eisenberg41.600 €
Friesenried32.000 €
Germaringen63.900 €
Görisried30.200 €
Günzach44.000 €
Halblech73.900 €
Hopferau44.500 €
Irsee31.000 €
Jengen54.400 €
Kaltental28.500 €
Kraftisried28.300 €
Lamerdingen47.000 €
Lechbruck am See38.700 €
Lengenwang31.000 €
Marktoberdorf258.100 €
Mauerstetten44.000 €
Nesselwang74.000 €
Obergünzburg114.200 €
Oberostendorf41.500 €
Osterzell11.400 €
Pforzen33.900 €
Pfronten104.900 €
Rettenbach a.A.28.300 €
Rieden16.200 €
Rieden a. F.32.100 €
Ronsberg50.900 €
Roßhaupten59.800 €
Rückholz57.100 €
Ruderatshofen26.500 €
Schwangau70.900 €
Seeg119.600 €
Stötten a. A.71.100 €
Stöttwang21.000 €
Unterthingau84.600 €
Untrasried65.100 €
Waal66.600 €
Wald26.200 €
Westendorf31.100 €
Gesamt2.476.000 €

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