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Vereinspauschale 2023 für Sport- und Schützenvereine

Geld vom Staat jetzt beantragen

Die Vereinspauschale 2023 sollten die Ostallgäuer Sport- und Schützenvereine bis spätestens 1. März 2023 beantragen. Bis dahin müssen die Anträge und Original-Übungsleiterlizenzen dem Landratsamt vollständig vorliegen. Die Vereinspauschale hilft den Sport- und Schützenvereinen ihre vielfältigen Aufgaben zu finanzieren.

Die Anträge zusammen mit den Original-Übungsleiterlizenzen müssen bis spätestens 1. März 2023 beim Landratsamt Ostallgäu vollständig eingereicht werden. Anträge und Unterlagen, die nach dem 1. März 2023 eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. Berechnet wird die Vereinspauschale auf der Grundlage von Mitgliedereinheiten und Übungsleiterlizenzen.

Jugendliche Mitglieder bis 26 Jahre zählen zehnfach, Mitglieder ab 27 Jahre einfach (Ausnahme Behinderte – zehnfach) und die Übungsleiterlizenzen grundsätzlich 650-fach (Zusatzlizenzen A- und B-Lizenzen je 325-fach). Übungsleiter, die bei mehr als einem Verein tätig sind, können ihre Lizenzen auf maximal zwei Vereine aufteilen.

Weitere Informationen für Vereine gibt es beim Landratsamt Ostallgäu (telefonisch unter 08342 911-264 oder per E-Mail: ilka.koegel@lra-oal.bayern.de). Der Antrag ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.ostallgaeu.de (à Bürger à Finanzen/Schulen/Sport à Sportförderung)  abrufbar.

Text: LRA Ostallgäu

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