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Inzidenz über 1.000: Diese Hotspotregeln gelten jetzt im Ostallgäu

Im Landkreis Ostallgäu hat am 25. November 2021 die 7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut den Wert von 1.000 überschritten. Das hat das Landratsamt Ostallgäu bekannt gegeben. Damit gelten im Ostallgäu ab dem 26. November die Regeln des sogenannten „regionalen Hotspot-Lockdowns“.

Zusätzlich zu den in ganz Bayern geltenden Regeln müssen in den regionalen Hotspots unter anderem die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, sowie Sport und Kulturstätten schließen. Zudem sind Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen sowie Präsenzangebote von Hochschulen, außerschulischen Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung untersagt. Zu letzteren zählen unter anderem Musikschulen, Fahrschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Ausgenommen sind Friseure (2G), medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen sowie die Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Für den Handel gilt eine Obergrenze von 20 Quadratmetern pro Kunde.

Beendigt wird die regionale Hotspot-Regelung, wenn die 7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut den Wert von 1.000 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr überschreitet. Das Landratsamt Ostallgäu wird das bekanntmachen.

Text: Landratsamt Ostallgäu

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