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Vitamin D auf Rezept?

Vitamin D - nur unter besonderen Bedingungen eine Kassenleistung

Die Mehrheit der Deutschen ist nicht optimal mit Vitamin D versorgt. Das heißt jedoch nicht, dass die meisten Menschen hierzulande an einem behandlungsbedürftigen Vitamin-D-Mangel leiden. Einfache Maßnahmen wie regelmäßiger Aufenthalt im Freien, können die körpereigene Vitamin-D-Produktion ankurbeln. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Vitamin-D-Arzneimittel nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn kein erheblicher Mangel besteht oder keine Krankheiten vorliegen, die mit Vitamin D gezielt behandelt werden können, ist Vitamin D keine Kassenleistung.

Tipps für eine optimale Vitamin-D-Versorgung

Eine optimale Vitamin-D-Versorgung fördert sowohl die Knochengesundheit als auch die Muskelkraft. Die Haut produziert unter Sonnenlicht den Großteil des täglichen Vitamin-D-Bedarfs selbst und der Körper kann Vitamin D über mehrere Monate speichern. Wer sich regelmäßig im Freien aufhält und für die Hälfte des Jahres Gesicht, Hände und Teile von Armen und Beinen zur Mittagszeit der Sonne aussetzt, dessen Körper kann ausreichend Vitamin D produzieren. Über unsere Nahrung decken wir dagegen nur einen kleineren Anteil des Vitamin-D-Bedarfs ab. Vitamin D in nennenswerten Mengen enthält insbesondere fetter Fisch (wie Lachs oder Hering).

Werbeaussagen für Vitamin-D-haltige Nahrungsergänzungsmittel können den Eindruck vermitteln, dass eine zusätzliche Vitamin-Zufuhr dringend notwendig ist. Die Entscheidung, wann es tatsächlich sinnvoll ist, Vitamin-D-Produkte zusätzlich einzunehmen, ist nicht einfach, denn die medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen unterscheiden sich teilweise erheblich. Fachleute raten häufig erst zur Einnahme von zusätzlichem Vitamin D, wenn eine mangelhafte Versorgung festgestellt wurde, die nicht durch Ernährung und Sonnenbaden ausgeglichen werden kann.

Wann bezahlen Krankenkassen Vitamin D?

Krankenkassen bezahlen Vitamin D, wenn ein behandlungsbedürftiger Mangel festgestellt wurde. Ärzte können auch Kassenrezepte für Patienten ausstellen, die an der Knochenkrankheit Osteoporose leiden oder die Medikamente einnehmen, bei denen die zusätzliche Einnahme von Vitamin D medizinisch notwendig ist. Die Einnahme von Vitamin D wird also nur in bestimmten Situationen von den Krankenkassen bezahlt.

Foto: Pixabay

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