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Ausbildungsförderung – Antragsfristen beachten

Das Amt für Ausbildungsförderung am Landratsamt Ostallgäu weist auf die Antragsfristen in der Ausbildungsförderung (BAFöG) hin: Erstanträge müssen bis zum Ende des Monats eingereicht werden, in dem die Schule beginnt. Zweit- und Folgeanträge dagegen sind spätestens im Monat nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes zu stellen.

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Allgemein gilt, dass Leistungen nur ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden können. Bei Posteinsendung ist das Eingangsdatum maßgebend. Nähere Informationen zu den Verbesserungen im Aufstiegs-BAFöG, dem früheren Meister-BAFöG, finden sich unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Weitere Auskünfte gibt es beim Landratsamt Ostallgäu unter den Telefonnummern 08342 911-319 (Frau Haid), 08342 911-257 (Frau Hartmann) und 08342 911-407 (Frau Hnida).

Text: Landratsamt Ostallgäu

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