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Förderung für Online-Behördengang

Dies wird von Füssenern gut angenommen

Fast 14.000 Euro an Fördergeldern hat die Stadt Füssen kürzlich vom Bayerischen Landtag für die Einführung des Online-Behördengangs erhalten. Das gibt die Verwaltung in einer Pressemitteilung bekannt. Der Behördengang online ist einerseits eine Erleichterung für die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros, anderseits ein Service für die Bürger.
Die 14.000 Euro decken 80 Prozent der Kosten für die Einführung des Online-Behördengangs ab, den die Stadt Füssen den Bürgern bereits seit Februar zur Verfügung stellt (wir berichteten). Über die Internetseite der Stadt Füssen (www.stadt-fuessen.de) können Bürger bequem von Hause aus, 24 Stunden am Tag, Anträge online einreichen – Von A wie Auskunftssperre bis Z wie Zuzug. Leistungen, die kostenpflichtig sind, bezahlt der Nutzer per PayPal, SEPA-Lastschrift oder Giropay.

Der Behördengang online ist aber nicht nur ein Service für die Bürger, sondern auch eine Erleichterung für die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros. Denn die können die Anträge, die online eingehen, zeitlich flexibel dann abarbeiten, wenn gerade mal kein Besucherverkehr im Bürgerbüro herrscht. „Das Angebot wird sehr gut angenommen, vor allem von jüngeren Bürgern“, sagt eine Mitarbeiterin des Bürgerbüros. Besonders häufig gingen Anträge auf An- und Abmeldung sowie auf Ausstellung eines Führungszeugnisses oder einer Meldebestätigung ein.
Der Erste Bürgermeister der Stadt Füssen, Maximilian Eichstetter, freut sich, dass die Verwaltung Schritt für Schritt digitaler wird: „Mit dem Behördengang online ermöglichen wir Bürgern sowie Unternehmen einen einfachen, sicheren und mobilen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen. Das ist zeitgemäß und steigert die Effizienz für Bürger und Verwaltung gleichermaßen.“

Text: Stadt Füssen

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