
Wegen Corona-Virus: Ausschreibung von städtischen Baugrundstücken im Füssener Weidach verschoben
Im Baugebiet 0 65 – Weidach – Nord der Stadt Füssen sind die Erschließungsarbeiten für die dortigen Bauplätze einschließlich der dort entstehenden Kindertagesstätte mit AWO-Familienzentrum weitgehend abgeschlossen. Ausstehend ist lediglich noch die Feinschicht der Fahrbahn, die erst nach den Bautätigkeiten auf den Grundstücken aufgebracht werden soll. In den letzten Tagen wurde auch die Schlussvermessung durchgeführt, sodass nun einem Verkauf der dortigen Grundstücke bzw. Bauplätze nichts mehr im Wege stünde.
Ausschreibung wegen Corona-Krise verschoben!
Die Ausschreibung der 9 städtischen Bauplätze hätte am vergangenen Wochenende starten sollen. Die Bekanntmachung wäre ursprünglich für den Samstag, 21. März 2020 geplant gewesen. Bewerbungsschluss sollte am Freitag, 17. April 2020 sein. Evtl. Interessenten wurden auch entsprechend informiert.
Angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise und der sich abzeichnenden, zwischenzeitlich angeordneten Ausgangsbeschränkung hat die Stadtverwaltung diese Ausschreibung einstweilen „auf Eis“ gelegt, da auch damit soziale Kontakte und Behördenbesuche unvermeidbar geworden wären. Die Ausschreibung wird nun bis zur Überwindung dieser herausfordernden Krise verschoben.
Interessenten werden um entsprechende Beachtung gebeten. Die Stadtverwaltung weist aber schon jetzt darauf hin, dass die Vergabe der Bauplätze nach den neu erlassenen Vergaberichtlinien erfolgt. Die bisherigen Bewerbungen bzw. Interessensbekundungen können deshalb nicht gewertet werden. Stattdessen wird die Ausschreibung zu gegebener Zeit förmlich bekanntgemacht. Interessenten und Bewerber müssen sich dann mit den dafür auf der Homepage der Stadt Füssen bereit gestellten Bewerbungsbogen mit den darin ggf. geforderten Nachweisen innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Frist bewerben. Nur so eingehende Bewerbungen können im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden.
Vergaberichtlinien sollen Bauplätze an Einheimische fördern!
Die Stadt Füssen ist bestrebt, Personen der örtlichen Bevölkerung, die aufgrund der Marktlage, insbesondere aufgrund der Grundstücksknappheit und der damit einhergehenden hohen Grundstückspreise in der Region, kein Wohnbaugrundstück auf dem freien Immobilienmarkt erwerben können, den Erwerb angemessenen Wohnraums zu ermöglichen. Vorrangig sollen Familien mit Kindern ein Wohnbaugrundstück erhalten, wobei erschwerende individuelle Lebensumstände in Form einer Behinderung oder einer Pflegebedürftigkeit sowie eine Ortsbezogenheit in Form eines Hauptwohnsitzes oder einer beruflichen Tätigkeit im Stadtgebiet besondere Berücksichtigung finden. Zur Sicherstellung einer gerechten und rechtskonformen Vergabe von Wohnbaugrundstücken hat die Stadt Füssen zwischenzeitlich Vergaberichtlinien aufgestellt. Die Wohnbaulandvergabe erfolgt gemäß dieser ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften, wobei jeder Antragsteller nur ein Wohnbaugrundstück erhalten kann. Anspruchsbegründend sind diese Vergaberichtlinien nicht.
Mit dem Wohnbaulandmodell soll auch ein Wegzug der örtlichen Bevölkerung verhindert und damit eine sozial ausgewogene, stabile und nachhaltige Bevölkerungsstruktur gesichert werden.
Wie Bürgermeister Paul Iacob betonte, wurde eine neue Regelung erforderlich, um einerseits das Vergabeverfahren transparent zu gestalten und andererseits vor allem auch der einheimischen Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, Baugrundstücke zu erwerben. Dabei orientiert sich die Stadt Füssen an den entsprechenden Vorgaben der Europäischen Kommission, des Bundesbauministeriums sowie der Bayerischen Staatsregierung für entsprechende Vergabemodelle, wenn die Kommunen entsprechende Bauplätze auch unter sozialen Gesichtspunkten verkaufen will. Neben den frischen Vergaberichtlinien gibt es einen „Punktekatalog“, der künftig für die Bewertung von Grundstücksvergaben maßgeblich ist.
Diese vom Stadtrat im vergangenen Jahr beschlossenen Vergaberichtlinien finden bei den Bauplätzen im Weidach erstmals Anwendung. Interessenten finden diese unter www.stadt-fuessen.de .
Hauptamtsleiter Peter Hartl bezeichnete das neue Verfahren zwar als „aufwändiger und bürokratischer“, jedoch zurzeit „alternativlos“, da damit durch die eindeutigen Vorgaben sowohl Transparenz als auch Gleichberechtigung bei der Vergabe gewährleistet sind. Künftig wird von der Stadt zum Beispiel auch das Einkommen und Vermögen des Bewerbers geprüft. Ferner ist eine Punktevergabe vorgesehen für behinderte oder pflegebedürftige Menschen, die auf dem zu bebauenden Grundstück künftig wohnen. Neu ist auch eine Punktevergabe für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem gemeindlichen Verein, genauso wie der Wohnsitz bzw. die Beschäftigung im Gemeindegebiet der Stadt Füssen.
Insgesamt kann man mit den aktuellen Richtlinien des Baulandmodells 310 Punkte erzielen, davon 165 Punkte bei den so genannten „sozialen Kriterien“ und 145 Punkte in dem Bereich, in dem es um den „persönlichen Bezug zur Stadt“ geht.
Die Bewerber können sich auf ein bestimmtes Grundstück bewerben. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der erzielten Punkte.
Zu vergebende Punkte:
- soziale Kriterien:
- Anzahl der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder bis max. 25 Jahre (max. 20 Punkte pro Kind, höchstens aber 80 Punkte gesamt)
- pflegebedürftige Angehörige im eigenen Haushalt (je nach Pflegegrad max. 20 Punkte pro Angehörigen, höchstens aber 30 Punkte insgesamt)
- Schwerbehinderung eines Angehörigen (je nach Behinderungsgrad max. 20 Punkte, höchstens insgesamt 30 Punkte)
- Persönlicher Bezug zur Stadt:
- Hauptwohnsitz in Füssen, mindestens zwei Jahre (max. 100 Punkte je nach Dauer)
- Erwerbstätigkeit Füssen (je nach Dauer max. 30 Punkte)
- aktive ehrenamtliche Tätigkeit in einem örtlichen Verein, einer Institution oder Gremium (max. 15 Punkte, je nach Zeitdauer und zeitlichem Umfang der Tätigkeit).
Maßgebend für die Zuteilung der einzelnen Parzellen sind die insgesamt erreichten Punkte!
In den Vergaberichtlinien sind auch die Verkaufsbedingungen, also die wesentlichen und allgemeinen Inhalte des späteren Kaufvertrages enthalten. Dazu gehören insbesondere:
- Bauverpflichtung (innerhalb von 3 Jahren Baubeginn und innerhalb von weiteren 2 Jahren Bezugsfertigkeit)
- Eigennutzung innerhalb von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss für mindestens 8 Jahre
- Wiederkaufsrecht zugunsten der Stadt bei Zuwiderhandlung
- Kostentragung (Grunderwerbsnebenkosten wie z.B. Notar-, Grundbuchkosten) durch den oder die Erwerber
- Kostenpflicht für den Erwerber bzw. Veräußerer auch im Falle der Ausübung des Wiederkaufsrechts
- usw.
Weitere Informationen sowie die
- Vergaberichtlinien für Baugrundstücke der Stadt Füssen
- Ausschreibung/Bekanntmachung der städtischen Baugrundstücke
- Bewerbungsformular für städtische Baugrundstücke
- Hinweise zum Bewerbungsformular
- Datenschutzhinweise
finden Sie unter www.stadt-fuessen.de .
Bewerbungen jetzt sind sinnlos!
Alle Interessierten an solchen Bauplätzen werden darauf hingewiesen, dass Bewerbungen erst dann möglich sind, wenn die Ausschreibung durch die förmliche Bekanntmachung gestartet wird. Bitte sehen Sie deshalb bis auf weiteres davon ab und warten Sie die Ausschreibung ab. Auch ist es im Moment zwecklos, bereits Bestätigungen bei Dritten (etwa Ausübung eines Ehrenamts) einzuholen, da die Stadt lediglich Bestätigungen akzeptieren wird, die nach dem Start der Ausschreibung ausgestellt wurden.
Auskünfte erhalten Sie bei:
Peter Hartl, Tel. 08362/903-212, oder per E-Mail unter p.hartl@fuessen.de
Text: PM Stadt Füssen