Coronavirus

Coronavirus: Ausgangsbeschränkung in Bayern – Landratsamt Ostallgäu bietet Bescheinigung für Berufspendler an

Ab 21.03.2020, 0:00 Uhr gilt für den Freistaat Bayern eine Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der Wohnung ist nach der Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vorerst bis zum 03.04.2020 nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Ein solcher Grund ist beispielsweise die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten.

Nach Aussage des Bayerischen Innenministers, Joachim Herrmann, muss bei Kontrollen eine glaubhafte Begründung für den Aufenthalt im öffentlichen Raum vorhanden sein. Als Service für diesen Nachweis bietet das Landratsamt Ostallgäu eine Bescheinigung für Berufspendler zum Download an. Einfach auf www.ostallgaeu.de runterladen, ausfüllen und vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Die Bescheinigung ist derzeit nicht zwingend erforderlich, vereinfacht aber den Arbeitsweg, sollte man kontrolliert werden.

Text: PM LRA OAL

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