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Nicht kalt erwischen lassen: Für Winterreifen ist’s höchste Zeit!

Um vom ersten Schneefall nicht kalt erwischt zu werden, rät die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung allen Autofahrern, ihr Fahrzeug schon jetzt für die kalte Jahreszeit fit zu machen und auf Winterreifen umzurüsten. Alle Jahre wieder kommt die weiße Pracht recht plötzlich, sozusagen über Nacht. Dann allerdings scheitert ein spontaner Reifenwechsel nicht selten an überfüllten Werkstätten. Wer noch einen Neukauf der Winterpneus plant, sollte auch Engpässe im Reifenhandel einkalkulieren.

Seit 2010 gilt laut StVO eine „Winterreifenpflicht“. Danach müssen Autos bei Glatteis, Schneematsch und Schneeglätte sowie Eis- und Reifglätte mit Winterreifen ausgerüstet sein. Österreich-Reisende aufgepasst! Wer im Winter mit dem eigenen Auto unser Nachbarland besuchen möchte, sollte vor Fahrtantritt unbedingt noch einmal die Bereifung kontrollieren. Während Winterreifen in Deutschland eine Mindestprofiltiefe von nur 1,6 Millimetern aufweisen müssen, sind bei unseren Nachbarn zwingend vier Millimeter vorgeschrieben. Eine Unterschreitung des Grenzwertes gilt als Gefährdung des Verkehrs und kann eine Strafe von bis zu 5.000 Euro sowie den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

Nicht nur Schnee und Eisglätte fordern die Fahrzeugreifen heraus, auch niedrige Temperaturen beeinträchtigen deren Griffigkeit ganz erheblich. Die optimalen „Arbeitsbedingungen“ für Sommerreifen sind Temperaturen zwischen +10 und +40 Grad Celsius. Ein kältetauglicher Silica- oder Naturkautschukanteil sorgt dafür, dass Winterpneu bei +10 bis -20 Grad Celsius noch immer eine gute Figur machen. Das gilt für schneebedeckte und nasskalte Fahrbahn gleichermaßen. Ihre Haftung ist in jedem Fall besser als die von Sommerreifen und damit auch der Bremsweg deutlich kürzer.
Ein nicht zu vernachlässigender Sicherheitsaspekt sei auch das Reifenalter. Wie gut die Profilstärke von Winterreifen auch ist, die Pneus sollten nicht älter als sechs, maximal acht Jahre sein.

Beim Kauf von neuen Winterreifen ist auf die Buchstaben M+S (Matsch und Schnee) sowie auf das Schneeflockesymbol auf der Reifenflanke zu achten. Auf den Erwerb von asiatischen Billigreifen mit M+S-Kennzeichnung (meist mit Sommerprofil) und runderneuerten Winterpneus sollten Autofahrer aus Sicherheitsgründen verzichten, rät die GTÜ.

Für Fahrzeughalter, die nur kurze Strecken zurücklegen oder überwiegend in städtischen Gebieten unterwegs sind, gelten sogenannte Ganzjahresreifen durchaus als Alternative zu Winterreifen. Mit speziellen Laufflächenmischungen, die bei niedrigen Temperaturen nicht verhärten, sind sie für Klein- und Kompaktwagen ein guter Kompromiss. Aber auch hier ist auf das M+S- und Schneeflockesymbol auf der Reifenflanke zu achten.

Ebenfalls zu beachten: Die österreichische Winterreifenpflicht gilt von Anfang November bis Mitte April bei winterlichen Straßenverhältnissen. Die deutsche Straßenverkehrsordnung definiert hingegen keinen speziellen Zeitraum. Urlauber, die mit Bahn oder Flugzeug nach Österreich reisen, sollten schon bei einer Fahrzeug-Buchung von zu Hause darauf achten, dass vorschriftsmäßige Winterreifen zur Fahrzeugausstattung gehören. Zudem ist bei allen Autofahrten in Österreich das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Wer dies missachtet, muss bei einer Anzeige mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen.

(Auto-Reporter.NET/br)

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