
Infektionsschutzbelehrungen
Gesundheitsamt bietet sie jetzt online an
Wer beim Gesundheitsamt Ostallgäu eine Infektionsschutzbelehrung durchlaufen muss, kann diese ab sofort online absolvieren. Verpflichtend ist eine solche Belehrung etwa für Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln, in Verkehr bringen oder in Küchen von Gaststätten beziehungsweise in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten.
Über einen Link auf der Homepage des Landratsamtes (www.ostallgaeu.de) im Bereich Gesundheitsamt gelangen die Teilnehmenden zu einer Online-Strecke, auf der sie durch Videos und Testaufgaben eine umfassende Aufklärung erhalten. Ziele der Belehrung sind das Erkennen und Vermeiden von Infektionskrankheiten und die Verhinderung der Weiterverbreitung sowie der Kontamination von Lebensmitteln. Außerdem erfahren die Teilnehmenden, wann eine Tätigkeit in den genannten Bereichen nicht mehr ausgeübt werden darf.
Mit diesem digitalen Angebot erleichtert das Gesundheitsamt den Zugang zur Belehrung und reduziert gleichzeitig den Verwaltungsaufwand. Das Projekt ist Teil der Initiative „Digitalisierung Gesundheitsamt 2025“ und wird durch Fördermittel der Europäischen Union unterstützt.
Text : FA/pm LRA Ostallgäu



