Fit & WellLeben

Mitte 2021 soll das „Comeback“ der Kur kommen

Neues Gesetz auf der Zielgeraden

Vorsichtiges Aufatmen bei Bayerns Kurorten: Bereits Mitte des Jahres könnte ein neues Gesetz in Kraft treten, mit dem gesetzliche Krankenkassen wieder einen Großteil der Kosten für ambulante oder auch stationäre Vorsorgekuren tragen.

Medizinische Vorsorgemaßnahmen in den Heilbädern sollen wieder zu Pflichtleistungen der Krankenkassen werden. Das hat die Bundesregierung nach mehr als zwei Jahrzehnten des Bemühens von Heilbädern, Politikern und Medizinern bereits im Dezember beschlossen. Die Entscheidung gilt als Meilenstein: Bisher war es der individuellen – und bisweilen schwer nachzuvollziehenden – Entscheidung der Kassen überlassen, ob sie einem Kurantrag zustimmen oder ihn ablehnen. Jetzt ist erstmals ein konkreter Zeitplan bekannt geworden, wann Bundestag und Bundesrat den Entwurf aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beraten und ihn beschließen werden: Demnach könnte das Vorhaben bereits im Juni dieses Jahres in Kraft treten.

Die „Wiedereinführung der ambulanten und der stationären Badekur nach §23/2 und 4 SGB V“, wie es im Juristendeutsch heißt, ist Teil des so genannten Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes. Der Gesetzentwurf, der Kassenkuren künftig wieder zur Pflichtleistung macht, könnte Deutschlands mehr als 300 und Bayerns mehr als 50 durch die Corona-Krise gebeutelten Kurorten zusätzliche Millionenumsätze bescheren.

Bei einer so genannten „ambulanten Vorsorgeleistung“ zahlen die Kassen die Kosten für ärztliche Behandlungen und für die vom Arzt verordneten Medikamente sowie für Anwendungen wie Bäder, Massagen und andere Therapieangebote. Zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt erhalten Versicherte von der Kasse einen Zuschuss. „Ich gehe nach heutigem Stand davon aus, dass die neue Zuschussregelung für Kuren und ambulante Vorsorgemaßnahmen bereits in der zweiten Jahreshälfte wirksam wird – rechtzeitig, wenn laut Prognosen der Bundesregierung alle, die es möchten, eine Corona-Impfung erhalten haben“, sagt Rudolf Weinberger, der Geschäftsführer des Bayerischen Heilbäder-Verbands. Expertenanhörungen sind für den März geplant. Die abschließende Behandlung und Beschlussfassung im Bundestag sind für Anfang Mai terminiert. Ende Mai soll dann auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.

Bayerns und Deutschlands Kurorte warten sehnsüchtig auf diese Entscheidung: Als die ambulanten Vorsorgekuren noch Pflichtleistungen waren, profitierten davon Mitte der 1990-er Jahres jedes Jahr rund 900.000 Bundesbürger. 2019 waren es gerade noch rund knapp 32.000. Das ist ein Rückgang von über 95 Prozent. Auf Tempo beim Gesetzgebungsprozess drängt auch der Präsident des Bayerischen Heilbäder-Verbands, Alois Brundobler. „Wir warten seit Jahren darauf, dass Versicherte einen Anspruch auf eine Kur haben“, sagt er. Auch er ist inzwischen optimistisch, dass die Neuerungen noch vor der Bundestagswahl am 26. September dieses Jahres beschlossen werden und in Kraft traten. Er warnt vor einer „Hängepartie“ oder einem „Hinauszögern“. Dafür hätten die Heilbäder und auch die durch Corona geschädigte Bevölkerung kein Verständnis.

Unterstützung finden die Pläne für das Comeback der Kur auch in der Wirtschaft: So fordert beispielsweise der Wirtschaftsrat Bayerns als Unternehmerverband mit rund 1.800 Mitgliedsbetrieben aktuell, Deutschland müsse wieder verstärkt auf die Vorsorge Wert legen – „Weg vom Reparatur-Betrieb hin zur Prävention“. „Für die Zukunft müssen wir im Rahmen eines Pandemie-Konzepts auch die Prävention fördern“, heißt es wörtlich in einem aktuellen Strategiepapier der Vereinigung, das eine stärkere Einbindung der Kurorte fordert.

Text: dgk

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