{"id":21769,"date":"2020-01-30T15:37:43","date_gmt":"2020-01-30T14:37:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fuessenaktuell.de\/?p=21769"},"modified":"2020-01-30T15:38:18","modified_gmt":"2020-01-30T14:38:18","slug":"neues-gesundheitswesen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuessenaktuell.de\/index.php\/2020\/01\/neues-gesundheitswesen\/","title":{"rendered":"Neues im Gesundheitswesen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Hilfe im Haushalt: Wann zahlt die Krankenkasse? <\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Putzen, kochen, einkaufen und die Kinder versorgen \u2013 im Haushalt gibt es immer etwas zu tun. Doch wer erledigt diese Aufgaben, wenn man gesundheitlich momentan nicht selbst dazu in der Lage ist? In bestimmten F\u00e4llen k\u00fcmmert sich dann die Krankenkasse um die Bereitstellung einer Haushaltshilfe).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Krankheit oder Schwangerschaft<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gesetzlich Versicherte, in deren Haushalt ein Kind von h\u00f6chstens 12 Jahren oder ein auf Hilfe angewiesenes Kind mit Behinderung lebt, k\u00f6nnen die Unterst\u00fctzung zum Beispiel dann in Anspruch nehmen, wenn sie an einer Rehama\u00dfnahme teilnehmen oder vollstation\u00e4r ins Krankenhaus m\u00fcssen. Werdende M\u00fctter k\u00f6nnen die Hilfe bei ihrer Krankenkasse beantragen, wenn sie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden den Haushalt nicht mehr erledigen k\u00f6nnen. Gleiches gilt f\u00fcr M\u00fctter, die gerade entbunden haben. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch wer keine Kinder hat, kann Hilfe erhalten: In diesem Fall besteht ein Anspruch f\u00fcr maximal vier Wochen, wenn der Versicherte den Haushalt zum Beispiel aufgrund einer schweren Erkrankung nach einem Krankenhausaufenthalt nicht weiterf\u00fchren kann. Dies ist jedoch nur m\u00f6glich, wenn der Betroffene keinen Pflegegrad zwischen zwei und f\u00fcnf hat. Hat der Versicherte ein Kind von h\u00f6chstens 12 Jahren oder ein auf Hilfe angewiesenes Kind mit Behinderung, ist eine Verl\u00e4ngerung auf bis zu 26 Wochen m\u00f6glich. Gut zu wissen: Neben den genannten Kriterien k\u00f6nnen die Krankenkassen auch eigene Voraussetzungen festlegen, unter denen die Haushaltshilfe bewilligt wird. Sie haben Fragen zum Thema? Die Unabh\u00e4ngige Patientenberatung (UPD) ber\u00e4t Sie kostenfrei und neutral unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 oder unter www.patientenberatung.de.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Zuzahlung pro Tag<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Versicherter hat gegen\u00fcber seiner Krankenkasse nur dann einen Anspruch auf Unterst\u00fctzung im Haushalt, wenn er diesen bislang selbst gef\u00fchrt hat. Dar\u00fcber hinaus darf bei ihm keine andere Person leben, die diese Aufgaben \u00fcbernehmen kann. Ein entsprechender Antrag inklusive einer Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes muss bei der Krankenkasse eingereicht werden. Zudem gilt: Versicherte m\u00fcssen zehn Prozent der t\u00e4glichen Kosten f\u00fcr die Haushaltshilfe selbst \u00fcbernehmen. Der Betrag liegt zwischen f\u00fcnf und zehn Euro pro Tag. Ausgenommen sind Schwangere und frischgebackene M\u00fctter: Sie sind von den Zuzahlungen befreit.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verbesserungen im Gesundheitswesen? <\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">P\u00fcnktlich zu Jahresbeginn treten neue Gesetzes\u00e4nderungen auf Bundesebene in Kraft. Die Unabh\u00e4ngige Patientenberatung Deutschland stellt drei bedeutsame Neuerungen im Bereich Medizin vor und informiert \u00fcber die Auswirkungen f\u00fcr Patienten. Neben Neuregelungen f\u00fcr Patientinnen, die unter einem Lip\u00f6dem leiden, sollen auch ein Implantateregister und ein neu strukturiertes Programm zur Fr\u00fcherkennung von Geb\u00e4rmutterhalskrebs f\u00fcr Verbesserungen im Gesundheitssystem sorgen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Implantateregister f\u00fcr mehr Transparenz<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">K\u00fcnftig soll ein zentral angelegtes Implantateregister f\u00fcr mehr Transparenz hinsichtlich Qualit\u00e4t und Haltbarkeit der Produkte wie beispielsweise k\u00fcnstliche Kniegelenke sorgen. Es ist ein wichtiger Schritt f\u00fcr mehr Patientensicherheit, da beispielsweise bei Problemen mit Implantaten schneller informiert werden kann. Die Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte in der beim Deutschen Institut f\u00fcr Medizinische Dokumentation und Information errichteten Datenbank zu registrieren. Erfasst werden dar\u00fcber hinaus auch alle Implantationen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Liposuktion bei schwerem Lip\u00f6dem wird Kassenleistung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Patientinnen, die unter einem schweren Lip\u00f6dem leiden, k\u00f6nnen sich zu einer sogenannten Liposuktion (Fettabsaugung) entschlie\u00dfen. Bisher geh\u00f6rte dies nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Seit dem 01. Januar 2020 k\u00f6nnen sich Patientinnen auf Kosten ihrer Krankenkasse einer Liposuktion unterziehen, wenn sie an einem Lip\u00f6dem des Stadiums III leiden und konservative Therapien wie Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie nach sechs Monaten keine Linderung der Beschwerden gebracht haben. Stadium III ist die schwerste Form der Erkrankung und geht mit \u00fcberh\u00e4ngendem Gewebe an Armen und Beinen sowie starken Schmerzen einher. Die Regelung gilt vorerst nur bis Ende 2024. Bis dahin werden Ergebnisse einer Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lip\u00f6dem erwartet, die eine zuverl\u00e4ssige Beurteilung von Nutzen und Schaden der Methode liefern soll.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Fr\u00fcherkennung von Geb\u00e4rmutterhalskrebs neu strukturiert<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wie die Darmkrebsfr\u00fcherkennung ist nun auch die Untersuchung auf Geb\u00e4rmutterhalskrebs neu strukturiert worden. Im Rahmen eines Fr\u00fcherkennungsprogramms werden gesetzlich versicherte Frauen im Alter zwischen 20 und 65 alle f\u00fcnf Jahre an die Vorsorgeuntersuchung erinnert und \u00fcber Nutzen und Risiken informiert. Frauen k\u00f6nnen somit in Ruhe Vor- und Nachteile der Teilnahme am Fr\u00fcherkennungsprogramm abw\u00e4gen. 20- bis 34-j\u00e4hrige Patientinnen k\u00f6nnen sich auf Kosten der Krankenkasse einmal im Jahr einem PAP-Abstrich unterziehen. Ab einem Alter von 35 ist die Vorsorgeuntersuchung k\u00fcnftig alle drei Jahre vorgesehen und mit einem HPV-Test kombiniert. Eine obere Altersgrenze f\u00fcr die Fr\u00fcherkennung gibt es nicht. Unabh\u00e4ngig von der Teilnahme am Fr\u00fcherkennungsprogramm haben alle Patientinnen weiterhin einmal pro Jahr Anspruch auf eine frauen\u00e4rztliche Untersuchung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Freiwillig versichert in der GKV &#8211; Was tun bei Beitragsschulden? <\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Selbstst\u00e4ndige, Studenten oder Rentner haben \u2013 neben weiteren Personengruppen \u2013 eine Sache gemeinsam: Unter bestimmten Voraussetzungen k\u00f6nnen sie freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden. Ist es den Versicherten jedoch nicht m\u00f6glich, die Beitr\u00e4ge zu bezahlen, k\u00f6nnen sich schnell hohe Schulden ansammeln. Um die Beitragsschulden zu verringern, sind Anfang 2019 gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die wohl wichtigste Neuerung betrifft die Mindestbemessungsgrenze. Diese wird bei der Berechnung der Beitr\u00e4ge als monatliches Mindesteinkommen angenommen. Die Grenze wurde f\u00fcr die hauptberuflich Selbstst\u00e4ndigen von 2.283,75 Euro auf 1.038,33 Euro reduziert. Seit dem ersten Januar 2020 liegt sie bei 1.061,67 Euro. Dadurch fallen auch die Beitr\u00e4ge geringer aus. Mit dieser Neuregelung gilt nun die gleiche Mindestbemessungsgrenze f\u00fcr alle freiwillig Versicherten. Allerdings: Die Kassen k\u00f6nnen Nachweise zu den beitragspflichtigen Einnahmen verlangen. Informieren Versicherte ihre Krankenkasse auf Anfrage nicht \u00fcber ihre Einkommensverh\u00e4ltnisse, werden sie vorerst in den H\u00f6chstbeitrag eingestuft. Dies kann schnell zu einer hohen Beitragsschuld f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Kein Krankengeld<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Geraten gesetzlich Versicherte zwei Monate in R\u00fcckstand und zahlen sie die Beitr\u00e4ge trotz Mahnung nicht, tritt ein Leistungsruhen ein. Das bedeutet, dass Betroffene nur noch Anspruch auf bestimmte Leistungen der Krankenversicherung haben. Dazu geh\u00f6rt zum Beispiel die Behandlung akuter Schmerzzust\u00e4nde und Erkrankungen, ebenso wie Untersuchungen zur Fr\u00fcherkennung. Hingegen geh\u00f6ren Zahlungen des Krankengeldes zu den Leistungen, die vorerst ausgesetzt werden. \u201eDies kann schnell problematisch werden f\u00fcr Arbeitnehmer, die Beitragsschulden aus fr\u00fcheren Zeiten haben und arbeitsunf\u00e4hig krank werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ratenzahlung vereinbaren <\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Um das Leistungsruhen zu beenden, k\u00f6nnen Versicherte die volle Schuldensumme bezahlen oder mit der Krankenkasse eine Ratenzahlung vereinbaren. Als angemessen gilt dabei eine R\u00fcckzahlung der Schulden innerhalb von zw\u00f6lf Monaten. S\u00e4umniszuschl\u00e4ge werden dann gestundet, jedoch kann die Kasse eine angemessene Verzinsung erheben. Fehlen einem Versicherten aktuell die finanziellen Mittel zur R\u00fcckzahlung, kann die Kasse ermitteln lassen, inwieweit die Schulden gepf\u00e4ndet werden k\u00f6nnen. Bei sehr hohen Schulden sollte ein Schuldnerberater um Rat gefragt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" style=\"font-size:12px\">Text: UPD<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hilfe im Haushalt: Wann zahlt die Krankenkasse? Putzen, kochen, einkaufen und die Kinder versorgen \u2013 im Haushalt gibt es immer etwas zu tun. Doch wer erledigt diese Aufgaben, wenn man gesundheitlich momentan nicht selbst dazu in der Lage ist? In bestimmten F\u00e4llen k\u00fcmmert sich dann die Krankenkasse um die Bereitstellung einer Haushaltshilfe). 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