{"id":20852,"date":"2019-07-26T14:52:23","date_gmt":"2019-07-26T12:52:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fuessenaktuell.de\/?p=20852"},"modified":"2019-07-26T14:52:28","modified_gmt":"2019-07-26T12:52:28","slug":"einsicht-patientenakte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fuessenaktuell.de\/index.php\/2019\/07\/einsicht-patientenakte\/","title":{"rendered":"Einsicht in die Patientenakte"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer plant, eine Berufsunf\u00e4higkeits- oder Lebensversicherung abzuschlie\u00dfen, m\u00f6chte h\u00e4ufig im Vorfeld seine in der Patientenakte vermerkten Gesundheitsdaten abfragen. Der Anspruch auf Einsichtnahme in diese ist gesetzlich verankert. Doch aktuelle Zahlen aus dem \u201eMonitor Patientenberatung 2018\u201c belegen, dass viele Patienten dabei auf Probleme sto\u00dfen. Einige beklagen lange Wartezeiten, bis \u00c4rzte ihnen Einsicht gew\u00e4hrten oder sie erhalten keine Kopien. Andere sind \u00fcber die in ihrer Akte dokumentierten Diagnosen \u00fcberrascht und stellen sich die Frage, wie ihre Patientenakte korrigiert werden kann. Die Unabh\u00e4ngige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert \u00fcber die gesetzlichen Regelungen rund um die Patientenakte. Viele Ratsuchende wenden sich an die UPD, wenn sie beispielsweise eine Lebens- oder Berufsunf\u00e4higkeitsversicherung abschlie\u00dfen wollen. Da sie gegen\u00fcber der Versicherung zur Auskunft verpflichtet sind, m\u00f6chten sie sicherstellen, dass die Angaben zu ihrem Gesundheitszustand und ihren Vorerkrankungen mit den Angaben in ihrer Patientenakte \u00fcbereinstimmen. Denn um der Auskunftspflicht nachzukommen, k\u00f6nnen sie der Versicherung die Patientenakte vorlegen. Abweichende Informationen k\u00f6nnen dann dazu f\u00fchren, dass ein Versicherungsantrag abgelehnt oder sp\u00e4ter die \u00dcbernahme von Leistungen verweigert wird. Auch gibt es weitere gute Gr\u00fcnde, sich als Patient und Versicherter mit der Patientenakte aktiv auseinanderzusetzen. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise Umzug, Arztwechsel, Verdacht auf einen Behandlungsfehler oder auch nur der Wunsch, \u00fcber die eigenen dokumentierten Gesundheitsdaten informiert zu sein. H\u00e4ufig ist Patienten allerdings unklar, welche Rechte sie im Hinblick auf ihre Patientenakte haben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Gesetzlicher Anspruch auf Einsicht in die Patientenakte<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00c4rzte sind verpflichtet, die Behandlung ihrer Patienten in einer Patientenakte, elektronisch oder in Papierform, zu dokumentieren und die entsprechenden Unterlagen bis zehn Jahre nach der jeweiligen Behandlung aufzubewahren. Diese muss neben allen wesentlichen Untersuchungen und Diagnosen auch die Anamnese sowie Informationen \u00fcber Laborbefunde und Therapieerfolge enthalten. Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rungen beispielsweise zur Zahlung f\u00fcr individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ebenfalls Bestandteil der Akte. Patienten haben einen Anspruch auf Einsicht in die Patientenakte und auf Anfertigung von Kopien. Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrfen sie ihre vollst\u00e4ndige Akte einsehen. Eingeschr\u00e4nkt wird dieser Anspruch nur dann, wenn die Rechte von Dritten verletzt oder die Gesundheit des Patienten selbst durch die Einsichtnahme gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Dies kann etwa bei psychischen Erkrankungen der Fall sein. Die Einsichtnahme in die Originalakte muss grunds\u00e4tzlich binnen weniger Tage gew\u00e4hrt werden und in den Praxisr\u00e4umen erfolgen. F\u00fcr das Anfertigen von Kopien darf der Arzt sich maximal vier Wochen Zeit lassen. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Immer wieder klagen Ratsuchende jedoch \u00fcber l\u00e4ngere Wartezeiten. In diesen F\u00e4llen r\u00e4t die Unabh\u00e4ngige Patientenberatung dazu, dem Arzt eine Frist zur Herausgabe zu setzen.  Andere beklagen die Verweigerung der Einsicht. Hier empfiehlt die Unabh\u00e4ngige Patientenberatung, eine Begr\u00fcndung des Arztes einzufordern, denn hierzu ist er gesetzlich verpflichtet. Wird die Begr\u00fcndung verweigert oder verstreicht die Frist, k\u00f6nnen Patienten ihren Anspruch auch gerichtlich geltend machen. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>U<\/strong>nklarheiten bei den Kopierkosten<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bisher durfte ein Arzt seinen Patienten 50 Cent pro kopierter Seite f\u00fcr die 50 ersten und h\u00f6chstens 15 Cent f\u00fcr jede weitere Seite seiner Akte in Rechnung stellen. Die seit einem Jahr g\u00fcltige europ\u00e4ische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt diese Regelung infrage. Nach dem dort festgelegten erweiterten Auskunftsrecht m\u00fcssen die Kosten erst bei einem Zweitexemplar von den Patienten \u00fcbernommen werden. Bis die Rechtslage gekl\u00e4rt ist, k\u00f6nnen sich Patienten im Zweifel auf die f\u00fcr sie g\u00fcnstigeren Regeln der DSGVO berufen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Korrektur von Diagnosen nicht ohne weiteres m\u00f6glich <\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine weitere Sorge vieler Patienten betrifft die Inhalte der Patientenakte. In den Beratungen der UPD hat sich gezeigt, dass viele Ratsuchende bei der Einsicht in ihre Akte \u00fcberrascht wurden. Sie beinhaltete entweder nicht in Anspruch genommene Leistungen oder den Patienten unbekannte Diagnosen. Doch einfach l\u00f6schen lassen sich einmal gestellte Diagnosen nicht ohne weiteres. Denn Diagnosen sind Meinungs\u00e4u\u00dferungen des Arztes, die auf seiner medizinischen Begutachtung beruhen. Der Arzt kann aber nicht gezwungen werden zu behaupten, er habe den ge\u00e4u\u00dferten Verdacht nie gehabt. Stellt sich die Diagnose tats\u00e4chlich als falsch heraus, kann sie zwar nicht widerrufen werden, der Arzt muss diese aber korrigieren. Zu beachten ist dabei jedoch, dass der urspr\u00fcngliche Inhalt erkennbar sein muss. Sonst wird die Dokumentationspflicht des Arztes verletzt. Patienten sollten zuerst das Gespr\u00e4ch mit ihrem behandelnden Arzt suchen. Kommen sie an dieser Stelle nicht weiter, k\u00f6nnen sie einen anderen Arzt konsultieren. Sollte dieser die urspr\u00fcngliche Diagnose f\u00fcr ungerechtfertigt halten, k\u00f6nnen Ratsuchende diese zweite Diagnose der Versicherung erg\u00e4nzend vorlegen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Patientenakte oder -quittung? <\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"> \u2022 Etwas anderes ist die Patientenquittung: Hieraus erkennt der Patient, welche Leistungen der Arzt abrechnet und welche Kosten damit verbunden sind. Der Patient kann diese vom Arzt fordern.<br> \u2022 Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen gesetzlich Versicherte auch von ihrer Krankenkasse Informationen \u00fcber die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten beantragen.<br> \u2022 Stellt sich heraus, dass der Arzt eine Behandlung abgerechnet hat, die er gar nicht durchgef\u00fchrt hat und kann der Patient das beweisen, liegt wom\u00f6glich ein Abrechnungsbetrug vor. Der Patient sollte sich dann an die Stelle zur Bek\u00e4mpfung von Fehlverhalten im Gesundheitssystem beim GKV-Spitzenverband wenden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\" style=\"font-size:12px\">Text \u00b7 Foto: UPD<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer plant, eine Berufsunf\u00e4higkeits- oder Lebensversicherung abzuschlie\u00dfen, m\u00f6chte h\u00e4ufig im Vorfeld seine in der Patientenakte vermerkten Gesundheitsdaten abfragen. Der Anspruch auf Einsichtnahme in diese ist gesetzlich verankert. Doch aktuelle Zahlen aus dem \u201eMonitor Patientenberatung 2018\u201c belegen, dass viele Patienten dabei auf Probleme sto\u00dfen. 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