Das ändert sich 2025
Neue Gesetze und wichtige Termine ab 1. Januar
Mit dem neuen Jahr halten auch einige Änderungen und neue Gesetze Einzug. So steigen zum Beispiel die Renten und der Mindestlohn, während für Windows 10 und Office 2026 und 2019 das Support-Ende angekündigt ist. Hier ist ein kleiner Überblick darüber, was sich nicht nur für Verbraucher, sondern auch Selbstständige und Handwerksbetriebe ab 2025 ändert.
Rente
2025 steigen die Renten. Nach vorläufigen Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung können Rentnerinnen und Rentner ab dem 1. Juli ein Rentenplus von 3,5 Prozent erwarten. Die für die Rentenanpassung notwendigen endgültigen Zahlen zur Lohnentwicklung liegen aber erst im März vor.
Kranken- und Pflegebeitrag
Versicherte und Arbeitgeber werden 2025 spürbar mehr Geld für die Krankenkasse und Pflegeversicherung bezahlen müssen. Demzufolge steigt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung dann von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent. Außerdem soll der Beitragssatz für die Pflegeversicherung im Januar um 0,2 Prozentpunkte steigen, wozu jedoch erst noch der Bundesrat seine Zustimmung geben muss.
Gesetzlicher Mindestlohn
Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 12,82 Euro pro Stunde. Von da an müssen Arbeitgeber auch prüfen, ob der neue Lohn eingehalten wird und ob Arbeitsverträge angepasst werden müssen.
Mindestausbildungsvergütung
Für Azubis, die ihre Ausbildung 2025 beginnen, gelten folgende Mindestbeträge: Im ersten Lehrjahr müssen sie mindestens 682 Euro monatlich erhalten, im zweiten gibt es dann mindestens 805 Euro und im dritten 921 Euro. Wer eine dreieinhalbjährige Ausbildung absolviert, muss im letzten Lehrjahr mindestens 955 Euro monatlich bekommen.
Support-Ende für Windows 10 und Microsoft Office
Microsoft will Nutzer von Windows 10 ab dem 14. Oktober 2025 nicht mehr mit kostenlosen Updates versorgen, sondern seine Kundschaft auf Windows 11 umstellen. Darüber hinaus endet auch die Unterstützung für Microsoft Office 2016 und 2019. Damit steigt das Risiko von Sicherheitslücken deutlich an, da Angreifer diese Schwachstellen gezielt ausnutzen könnten.
E-Rechnung wird Plicht
Ab dem 1. Januar sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können, die dabei in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen müssen.
Plastikverpackungen
Ein neues EU-Gesetz verbietet schon seit Ende 2024 den Einsatz des Weichmachers Bisphenol A (BPA) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Davon betroffen sind Plastikverpackungen, Konservendosen und Trinkflaschen. Ziel ist es, die Gesundheit von Verbrauchern zu schützen. Hersteller müssen auf BPA-freie Alternativen umstellen.
Postzustellung
Ab 2025 dürfen Briefe länger als bisher unterwegs sein, zudem steigt das Porto für Standardbriefe auf 95 Cent und für Postkarten auf 85 Cent. Darüber hinaus kosten Kompaktbriefe künftig 1,10 Euro, Großbriefe 1,80 Euro und Maxibriefe 2,90 Euro. Auch internationale Briefe und Pakete für Privatkunden werden teurer.
Bahntickets
Bahnfahren wird 2025 ebenfalls teurer. Infolgedessen soll das Deutschlandticket dann nicht mehr 49, sondern 58 Euro kosten, wenn es überhaupt verlängert wird. Außerdem ändern sich unter anderem die Preise für die Fahrradmitnahme, die künftig je nach Strecke zwischen 7,99 und 14,99 Euro liegen.
TÜV-Plakette
TÜV-Plaketten haben ab 2025 eine neue Farbe. Fahrzeuge, die zurzeit eine grüne Plakette haben, müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Nach bestandener Prüfung erhalten sie dann die blaue Plakette. Dieser Farbwechsel soll helfen, die Fristen der Untersuchungen besser im Blick zu behalten und sowohl Autofahrern als auch Prüfstellen schnell anzeigen, wann die nächste Prüfung fällig ist.
Erhöhung der CO2-Steuer
2025 wird die CO2-Steuer weiter steigen und damit auch die Preise für Benzin, Öl und Gas. Der Preis pro Tonne CO2 wird von 45 auf 55 Euro erhöht. Damit sollen die Emissionen gesenkt und Anreize für den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen geschaffen werden.
Neue Euro-Abgasnorm für Motorräder
Für Motorräder gelten ab dem 1. Januar 2025 strengere Emissionsvorgaben. Demzufolge dürfen nur noch Modelle neu zugelassen werden, die die Abgasnorm Euro 5+ erfüllen. Das Ziel dahinter ist, die Emissionen aus dem Verkehr zu reduzieren.
Führerschein-Umtausch
Rund 43 Millionen Deutsche müssen bis 2033 ihren alten Führerschein gegen das neue einheitliche EU-Dokument im Plastikkartenformat umtauschen. Der Umtausch erfolgt dabei schrittweise, abhängig vom Geburtsjahrgang. Als Nächstes sind die Jahrgänge 1971 und später dran: Sie müssen ihre rosa oder grauen Papier-Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2025 in das Scheckkartenformat umtauschen lassen. Alte Scheckkartenführerscheine dürfen noch bis 2026 behalten werden.
Steuerentlastung für Hobbybrauer
Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, werden von Januar 2025 an bei der Steuer entlastet. Dementsprechend sollen sie künftig pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen. Bisher waren es 200 Liter. Das selbstgebraute Bier darf ausschließlich für den eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft werden. Generell unterliegt die Herstellung von Bier in Deutschland der Steuerpflicht.
Text: FA/ pm




