
Landespflegegeld für 2024 sichern
jährlich pauschal 1.000 Euro vom Freistaat Bayern erhalten
Am 30. September 2024 endete der Bewilligungszeitraum für das Landespflegegeld. Der Erstantrag für den vergangenen Bewilligungszeitraum (1. Oktober 2023 bis 30. September 2024) kann jedoch noch bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden. Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens den Pflegegrad 2 nachweisen können, können seit 2018 einmal jährlich pauschal 1.000 Euro vom Freistaat Bayern erhalten.
Der Antrag auf Landespflegegeld muss beim Bayerischen Landesamt für Pflege nur einmalig gestellt werden. Das Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro wird automatisch jedes weitere Jahr im Oktober überwiesen. Es ist nicht an einen bestimmten Zweck gebunden und kann daher frei verwendet werden.
Das Antragsformular und weitere Informationen gibt es unter anderem beim Pflegestützpunkt Ostallgäu oder im Internet unter http://landespflegegeld.bayern.de. Auch mit allen anderen Fragen rund um das Thema Pflege können sich alle Ostallgäuerinnen und Ostallgäuer an den Pflegestützpunkt wenden. Dieser informiert unabhängig, umfassend und kostenlos über staatliche Leistungen sowie weitere Hilfeangebote und bietet bei Bedarf auch komplexe Fallberatungen an.
Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunkts Ostallgäu sind telefonisch unter der Nummer 08342 911-511 erreichbar oder per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@lra-oal.bayern.de.
Text: FA/pm



