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Zählerablesung der Füssener Stadtwerke: Möglichkeiten zur Ablesung

Auch in diesem Jahr plant die Stadtwerke Füssen die kontaktlose Zählerablesung für diejenigen Anwesen, die noch keinen digitalen Funkwasserzähler besitzen. Die entsprechenden Schreiben werden am 24. November verschickt. Die Eigentümer haben bis zum 31. Dezember Zeit, die Zählerablesung durchzuführen und sich für eine der drei Rückmeldemöglichkeiten zu entscheiden (per Smartphone, vom PC aus oder traditionell per Post).

Um die Privatsphäre zu schützen, sind auf der Karte individuelle Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) hinterlegt. Diese Informationen müssen lediglich bei der Abgabe des Zählerstands über die Webseite eingegeben werden. Keine Zugangsdaten werden benötigt, wenn der Zählerstand über den QR-Code übertragen wird.

Eine Ablesung der Zählerstände ist bei Anwesen, die bereits mit einem digitalen Funkzähler ausgestattet sind, nicht erforderlich, da der Zählerstand automatisch per Funksignal übertragen wird. Daher entfällt die Notwendigkeit, an diese Anwesen eine Ablesekarte zu versenden.

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