
Winterdienst: Was man jetzt wissen muss
Es ist abzusehen, dass es in den nächsten Tagen schneit. Wo und wann wird geräumt und welche Pflichten haben die Anlieger? Auf diese und weitere Fragen geht nun die Stadtverwaltung Füssen in einer Pressemitteilung ein:
Die Stadt ist dazu verpflichtet, innerhalb geschlossener Ortslagen lediglich Fahrbahnen der öffentlichen Straßen zu räumen und zu streuen, die sowohl verkehrswichtig als auch gefährlich sind. Hingegen gilt außerhalb einer Ortschaft die Räum- und Streupflicht der Stadt nur für Straßen, die sowohl verkehrswichtig als auch besonders gefährlich sind.
In der Regel ist die Stadt während der Woche zwischen 7 und 20 Uhr dazu verpflichtet, den Winterdienst durchzuführen. An Wochenenden und Feiertagen wird die Räum- und Streupflicht um 8 Uhr eingeleitet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass es in besonderen Fällen, je nach den lokalen Gegebenheiten, zu Abweichungen von dieser Regelung kommen kann. Die Stadtverwaltung betont, dass sie nicht verpflichtet ist, präventiv zu räumen oder zu streuen.
Die Stadt bemüht sich darum, den Bürgern einen zusätzlichen freiwilligen Service anzubieten, indem sie nach Möglichkeit auch Nebenstraßen räumt. Aufgrund der Priorisierung der Verkehrssicherheit werden die Räumfahrzeuge jedoch in der Regel erst um 7 Uhr und nicht mehr, wie in den vergangenen Jahren, zwischen 3 und 5 Uhr eingesetzt. Dies geschieht, nachdem die Straßen von hoher Verkehrsbedeutung und gleichzeitigem Gefahrenpotenzial geräumt wurden.
Pflichten der Anlieger
Nicht nur die Stadt ist verantwortlich, sondern auch die Anwohner haben Pflichten. Gemäß der Reinigungs- und Sicherungsverordnung müssen sie sicherstellen, dass die Gehwege innerhalb der Stadt zwischen 7 und 20 Uhr geräumt und gestreut werden. Falls es schneit, kann es notwendig sein, mehrmals zu räumen und zu streuen. An Wochenenden und Feiertagen müssen die Gehwege jedoch nur zwischen 8 und 20 Uhr geräumt und gestreut werden.
Ausführliche Information finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Stadt Füssen .