
Hohes Geflügelpest-Risiko in Bayern
Das Veterinäramt Ostallgäu warnt, dass das Risiko eines Eintrags von Geflügelpest in Nutzgeflügel-Bestände nach wie vor hoch ist. Zu diesem Schluss ist das in Deutschland für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Friedrich-Loeffler-Institut in seiner aktuellen Risikobewertungen gekommen.
Aufgrund seiner Vielzahl von Gewässern hat der Landkreis Ostallgäu eine besondere Bedeutung für Zug- und Wasservögel. Durch diese kann das Virus der Geflügelpest über weite Strecken hinweg transportiert werden. Ausgehend von wildlebenden Vögeln ist eine Weiterverbreitung des Virus in Haus- und Nutzgeflügelbestände möglich. Deshalb sollten alle Geflügelhalter vermehrte Vorsicht walten lassen und erforderliche Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der gehaltenen Vögel einhalten.
Entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest wurden vom Landratsamt Ostallgäu bereits im November 2022 mit einer Allgemeinverfügung angeordnet. Die Allgemeinverfügung enthält auch ein Verbot von Geflügelmärkten, Schauen und ähnlichen Veranstaltungen sowie ein Verbot der Fütterung von Wildvögeln. Diese Allgemeinverfügung gilt unverändert fort.
Zusätzlich stehen alle Geflügelhalter im Landkreis Ostallgäu in der Pflicht, dem Veterinäramt (Tel.: 08342 911-214 oder E-Mail an veterinaeramt@lra-oal.bayern.de ) unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere ihre Tierhaltung anzuzeigen. Das gilt auch auch für Hobbyhaltungen mit geringer Tierzahl. Halter, die das noch nicht umgesetzt haben, werden gebeten, Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen. Außerdem sind auch vermehrte Verendensfälle gehaltenen Geflügels dem Veterinäramt mitzuteilen.
Text: Landratsamt OAL