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Beantragung von Wohngeld: Was Bürgerinnen und Bürger beachten müssen

Durch die Wohngeld-Reform, die seit Anfang des Jahres greift, häufen sich derzeit die im Bürgerbüro der Stadt Füssen eingereichten Anträge. Um den Bürgerinnen und Bürgern unnötige Wartezeiten zu ersparen, weist die Stadtverwaltung auf folgende Dinge hin, die für den reibungslosen Ablauf der Beantragung zu beachten sind.

Was ist Wohngeld?

Der Staat zahlt Mieterinnen und Mietern, die ihre Wohnkosten kaum selbst stemmen können einen sogenannten Mietzuschuss. Dasselbe gilt analog für Wohneigentümer. In diesem Fall heißt die Unterstützung „Lastenzuschuss“.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen können Bürgerinnen und Bürger einen Antrag stellen, die täglich arbeiten, aber nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung haben, um die Kosten fürs Wohnen bezahlen zu können. Auch Rentnerinnen und Rentner sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen können Wohngeld beantragen. Studentinnen und Studenten, die keinen Anspruch auf BAföG haben oder dieses als Volldarlehen erhalten und Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld können das Wohngeld ebenfalls beantragen.

Was ist bei der Beantragung zu beachten?

Bürgerinnen und Bürger können das Wohngeld auf der Seite www.buerger-ostallgaeu.de online beantragen oder den Antrag in Papierform beim Landratsamt Ostallgäu oder im Bürgerbüro der Stadt Füssen abgeben.

Die Stadt Füssen weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, die Wohngeld beantragen möchten, neben dem Antragsformular noch weitere Unterlagen abgeben müssen. Die erforderlichen Unterlagen sind auf der Seite www.buerger-ostallgaeu.de aufgelistet.

Text: Stadt Füssen

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